Arbeitsrecht für Arbeitgeber & Unternehmen

Attraktive und rechtssichere Arbeitsbedingungen stärken die Wettbewerbsfähigkeit jedes Unternehmens.

Unser Fokus für Unternehmen liegt auf der Gestaltung kollektiver Regelungen wie Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen sowie individueller Arbeitsverträge. Ziel ist, durch klare und effektive Regelungen für Unternehmen transparente und flexible Arbeitsbedingungen zu schaffen, die auch in Krisensituationen schnelle und kostengünstige Lösungen ermöglichen.

Dabei sind folgende Themenbereiche zu bearbeiten:

  1. Flexible Arbeitsbedingungen, um im internationalen Wettbewerb bestehen zu können.
  2. Planung und Umsetzung von Veränderungen innerhalb eines Betriebes – was ist zu tun?
  3. Bewältigung von Krisensituationen.
  4. Unvermeidliche Rechtsstreitigkeiten schnell und kostengünstig beenden.
  • Flexible Arbeitsbedingungen

    Der unvermeidliche internationale Wettbewerb zwingt Unternehmen dazu, schnell und flexibel auf veränderte Bedingungen zu reagieren. Ob es dabei um Stückzahlen, Währungsparitäten, technische Innovationen und ähnliches geht, immer wirken sich solche Veränderungen auf Arbeitszeiten, Entgeltstrukturen und Arbeitsplätze aus. Unternehmen, die in Bezug auf Zeit, Ort oder Entlohnung schnell und individuell reagieren können (Stichwort „Atmen können“) sind kurz- und langfristig im Vorteil. Um diese personalpolitische Reaktionsfähigkeit juristisch zu gewährleisten, stehen wir Ihnen bei den Verhandlungen mit den Arbeitnehmervertretern und dem Tarifpartner zur Seite.

    Wir unterstützen Sie bei dem Entwurf von Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen und stehen Ihnen bei den Verhandlungen zur Seite.

    Ein Ausschnitt aus unseren Beratungsleistungen:

    • Erstellen und Verhandeln von Tarifverträgen, auch Haustarifverträgen, für Ihr Unternehmen
    • Erstellen von Betriebsvereinbarungen z.B.: im Bereich Arbeitszeitgestaltung, Einführung von Vertrauensarbeitszeit
    • Erstellen von Regelungen zu zeit- und ortsflexiblem Arbeiten durch Homeoffice-Vereinbarungen
    • Konzeption von Regelungen für die „digitale Arbeitswelt“ (z.B.: Produktion 4.0)
  • Veränderungen im Unternehmen – was tun?

    Im betrieblichen Alltag vergeht heutzutage kaum ein Tag, an dem nicht Abläufe, Arbeitszeiten und –orte, Arbeitsinhalte oder Organisationsformen geändert werden müssen. Häufig geht es auch um Personalkapazitäten, wie z.B. den Einsatz von Fremdpersonal.

    All diese Fragen verlangen, neben der innerbetrieblichen Akzeptanz, auch arbeitsrechtliche Regelungen! Hier sind dann spezifische Lösungen gefragt.

    Wir beraten und unterstützen Sie bei:

    • Innerbetrieblichen Versetzungen.
    • Dem Einsatz von Fremdpersonal, sei es über Dienst-/ oder Werkvertrag oder durch Zeit-/Leiharbeit.
    • Der Gestaltung betrieblicher Rahmenbedingungen

    Sollte ein Personalabbau erforderlich werden, unterstützen wir Sie bei der Planung und Durchführung der notwendigen Aktionen. Darin eingeschlossen sind Verhandlungen mit Arbeitnehmervertretern, Tarifpartnern über Interessenausgleich und Sozialplan sowie Verfahren von Massenentlassungen. Bei der Formulierung der jeweiligen Vereinbarungen stehen wir Ihnen zur Seite.

    Wir sind Ihr Partner bei der:

    • Planung und Umsetzung von Umstrukturierungen, Mergern oder Verschmelzungen
    • Erstellung und Verhandlung von Interessenausgleich und Sozialplan
    • Schaffung von Auswahlrichtlinien und Anleitung bei der Durchführung von Massenentlassungsanzeigen
    • Erstellung von Arbeitnehmerüberlassungsverträgen
    • Konzeption von Gestaltungsvarianten zum Einsatz von Werkunternehmern
  • Bewältigung von Krisensituationen

    Für diese Herausforderung stehen sehr verschiedene „Instrumentarien“ zur Verfügung. Die Palette reicht von Kurzarbeit über flexible Gestaltung von Arbeitszeiten oder Entgeltverzicht der Arbeitnehmer bis hin zum Abbau von Arbeitsplätzen. Jedes Instrument muss ganz spezifisch angewandt werden und vor allen Dingen benötigt jedes Instrument eine fundierte juristische Basis. Eine solche Grundlage kann in individualrechtlichen oder kollektivrechtlichen Lösungen bestehen.

    Auch in diesen Bereichen stellen wir Ihnen unsere breite und differenzierte juristische Expertise zur Verfügung. Wir beraten Sie bei der Auswahl und der Durchführung einzelner Maßnahmen und unterstützen Sie bei den Verhandlungen mit Arbeitnehmervertretern und Tarifpartnern. Dazu gehört auch der schriftlich formulierte Entwurf entsprechender Vereinbarungen.

    Unsere Unterstützung erhalten Sie z.B. bei folgenden Themen:

    • Regelungen zur Kurzarbeit und deren Einführung
    • Gestaltung und Durchführung von Entgeltsverzichts der Arbeitnehmer
  • Beendigung von Rechtsstreitigkeiten

    Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer oder seiner Vertreter sind heutzutage unvermeidlich, sie gehören zum Arbeitsalltag. Sie wirken sich aber auch störend auf die Zusammenarbeit im Unternehmen aus und hemmen damit Produktion und Verwaltung. Aus diesem Grund sollten Rechtsstreitigkeiten schnell, mit wenig Aufwand und ohne störende Auswirkungen auf den betrieblichen Alltag beendet werden. Wir zeigen Ihnen rasche, kostengünstige und rechtssichere Möglichkeiten auf. Sofern erforderlich vertreten wir Sie in allen gerichtlichen Instanzen, bis hin zum Europäischen Gerichtshof.

    Ein Ausschnitt aus unserem Leistungsportfolio:

    • Verhalten bei Kündigungsschutzklagen
    • Umgang mit Nachforderungen von Bonus- und Tantiemenansprüchen
    • Unterstützung bei Beschlussverfahren gegen den Betriebsrat.

Dokumente zum Download:

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Beendigung der Tarifbindung – Was ist zu beachten

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