Stefan Mößner

Rechtsanwalt Mößner ist auf die arbeitsrechtliche Beratung bei Umstrukturierungen, Akquisitionen und Umwandlungen von Unternehmen spezialisiert. Er berät und vertritt Unternehmen regelmäßig in Tarifverhandlungen, bei Verhandlungen mit Betriebsräten, insbesondere bei Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen.

Rechtsanwalt Mößner hat langjährige Erfahrungen in der Lösung innerbetrieblicher Konflikte mit Betriebsräten und Gewerkschaften und bei der Ausgestaltung kollektivrechtlicher Regelungen.

Erfolgreiche Beratung von Unternehmen bedeutet nicht nur juristisch einwandfreie Lösungen zu präsentieren, sondern auch einen schnellen, praxisgerechten Ausgleich der widerstreitenden Interessen herbeizuführen.

Stefan Mößner vertritt die Arbeitgeberseite regelmäßig in Einigungsstellen und führt für Arbeitgeber deutschlandweit Gerichtsverfahren durch alle Instanzen der Arbeitsgerichtsbarkeit.

Schwerpunkte:

  • Führen von Tarifverhandlungen
  • Lösung von tarifvertraglichen Fragestellungen
  • Betriebsverfassungsrecht, Abschluss von Betriebsvereinbarungen, Vertretung in Einigungsstellen
  • Gestaltung von Personalabbau bis hin zu Interessenausgleich und Sozialplan sowie Errichtung von Transfergesellschaften
  • Unternehmensumstrukturierungen, Betriebsübergang
  • Arbeitsrechtliche Due Diligence bei Transaktionen
  • Arbeitsvertragsgestaltung für Führungskräfte und Geschäftsführer
  • Recht der Arbeitnehmerüberlassung
  • Seminartätigkeit im Arbeitsrecht
  • Mitautor bei Kommentierungen zu Tarifverträgen und bei Arbeitsvertragshandbüchern

 

 

Stefan Mößner

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

moessner@mfe-arbeitsrecht.de
+49 89-69 311 809-0