Tarifvertrag – Für und Wider

Ist Ihr Unternehmen noch nicht tarifgebunden, sehen Sie sich möglicherweise Forderungen von Arbeitnehmern, Betriebsrat oder Gewerkschaft ausgesetzt, doch endlich einen Tarifvertrag abzuschließen oder einem Arbeitgeberverband beizutreten. Dieser Forderung verleiht oftmals die Gewerkschaft mit einem Arbeitskampf (Streik) Nachdruck.

In diesem Fall gilt es, die Vor- und Nachteile eines Tarifvertrages abzuwägen.

Für eine Tarifgebundenheit spricht, dass der Tarifvertrag einen festen Rahmen, einen Rahmen für Entgelte und Arbeitsbedingungen vorgibt und diese nicht für jeden einzelnen Mitarbeiter neu ausgehandelt werden müssen. Das erleichtert die administrative Arbeit und macht die Kalkulation der Personalkosten planbar. Tarifverträge bieten oftmals, zum Beispiel im Bereich der Arbeitszeit, die Möglichkeit gesetzliche Öffnungsklauseln zu nutzen und von der Norm abzuweichen.

Die Inhalte eines Tarifvertrages und damit die Regelungen für die Mitarbeiter müssen nicht mehr mit dem Betriebsrat verhandelt werden, diese gelten bereits als gesetzt. Über die Tarifbindung kann auch die Attraktivität bei der Bewerbersuche gesteigert werden. Letztendlich können auch Betriebsratsstrukturen durch einen Tarifvertrag gestaltet werden.

Gegen einen Tarifvertrag sprechen die damit verbundene langfristige Bindung, automatisierte Entgelterhöhungen, künftige Belastungen ohne ausreichende Berücksichtigung der konkreten wirtschaftlichen Belastbarkeit Ihres Unternehmens und gewerkschaftliche Aktivitäten. Insbesondere die automatischen Tariferhöhungen stehen oftmals im Widerspruch zu dem Gedanken der leistungsgerechten Bezahlung von motivierten Mitarbeitern.

In Tarifverträgen werden üblicherweise Arbeitszeit, Entgelt, Zuschläge, Urlaub, Kündigungsfristen, Einmalzahlungen und Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge geregelt.

Unsere Leistungen:

  • Beratung, ob ein Tarifvertrag für Ihr Unternehmen sinnvoll ist und welche Vorteile für Ihr Unternehmen bestehen.
  • Strategien zur Vermeidung einer Tarifbindung.
  • Beratung, welcher Tarifvertrag für Ihr Unternehmen der Richtige ist:
    • Haustarifvertrag, d.h. der Tarifvertrag wird unmittelbar zwischen Unternehmen und Gewerkschaft geschlossen.
    • Flächentarifvertrag, d.h. durch Beitritt zu einem Arbeitgeberverband oder durch direkte Bezugnahme wird die Tarifbindung begründet.
    • Unternehmensbezogener Verbandstarifvertrag, d.h. Vereinbarungen mit der Gewerkschaft für firmeneigene Regelung zur Abweichung vom Flächentarifvertrag.
    • Prüfung, welche Anpassungen hierzu in den Arbeitsverträgen bzw. Betriebsvereinbarungen von Nöten sind.
  • Beratung zu den notwendigen Inhalten eines Tarifvertrages; Stichwort: Flexibles Agieren im Tarif.

 

Wir verhandeln und gestalten für Sie die tariflichen Bedingungen. Von Vorteil für Sie sind hier unsere vertieften Kenntnisse und Beziehungen zu Gewerkschaften sowie die Kenntnis der jeweiligen Branche und der damit verbundenen Besonderheiten.


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