Kategorie: Kündigung – was nun?

Sie sind von Ihrem Arbeitgeber gekündigt worden?
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur arbeitsrechtlichen Beurteilung von Kündigungen.

Müssen Sie nach Erhalt einer Kündigung Fristen beachten?

Bei jeder Art von Kündigung hat der Arbeitnehmer die Drei-Wochenfrist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage zu beachten. Wird diese Frist nicht eingehalten ist die Kündigung wirksam und in der Regel unanfechtbar.

Was ist eine Kündigungsschutzklage?

Im Rahmen einer Kündigungsschutzklage wird durch das Arbeitsgericht nur geprüft, ob Ihre Kündigung zu Recht ausgesprochen wurde oder unwirksam ist. (mehr über Kündigungsschutzklage erfahren)

Was für eine Art von Kündigung hat der Arbeitgeber ausgesprochen?

Wurde eine Been­digungskündigung ausgesprochen um das Arbeitsverhältnis zu beenden oder wurde eine Änderungskündigung erklärt, um das Arbeitsverhältnis dage­gen zu geänderten Vertragsbedingungen fortzusetzten, mit de­nen Sie nicht einverstanden sind?

Wurde Ihnen eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung ausgesprochen?

Die ordentliche Kündigung zielt darauf, das Arbeitsverhältnis unter Ein­haltung der geltenden Kündigungsfrist zu beenden.
Die außerordentliche/fristlose Kündigung zielt regelmäßig auf eine sofortige Beendigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist ab.

Muss der Arbeitgeber beim Ausspruch einer Kündigung Vorschriften beachten?

Jede Art von Kündigung durch den Arbeitgeber ist durch ein dichtes Netz an Arbeitnehmerschutzvorschriften und dazu ergangenen Gerichtsentscheidungen in hohem Maße geregelt.
Der sogenannte allgemeine Kündigungsschutz schützt den Arbeitnehmer vor einer „sozial ungerechtfertigten“ ordentlichen Kündigung. Er gilt ab dem siebten Monat einer ununterbrochenen Beschäftigung in allen Betrieben mit in der Regel mehr als zehn Beschäftigten.

Braucht der Arbeitgeber für die Kündigung einen Grund?

Einen „absoluten Kündigungsgrund“ gibt es nicht.
Das Kündigungsschutzgesetz unterscheidet drei Gruppen von Gründen, die eine Kündigung sozial rechtfertigen können:

  • Betriebsbedingte Gründe
  • Verhaltensbedingte Gründe
  • Personenbedingte Gründe

Gibt es einen besonderen Schutz von Betriebsräten, Schwangere, Arbeitnehmer in Elternzeit und ähnlichen Personengruppen?

Gegenüber einer ganzen Reihe von Personen (z.B. Amtsträger, Schwangere, Schwerbehinderte) ist die Kündigung durch Regelungen zum besonderen Kündigungsschutz zusätzlich erschwert.

Ist eine mündliche Kündigung wirksam?

Für die Wirksamkeit einer Kündigung ist die Schriftform erforderlich.

Welche Kündigungsfrist gilt für mich?

Bei einer ordentlichen / fristgemäßen Kündigung muss die Kündigungsfrist eingehalten werden. Diese ergibt sich aus Ihrem Arbeitsvertrag, dem anzuwendenden Tarifvertrag oder dem Gesetz.

Kündigung oder Aufhebungsvertrag?

Gelegentlich bietet der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer statt einer Kündigung einen Aufhebungsvertrag an. Vorteilhaft für Sie kann insbesondere die Möglichkeit sein, die Rahmenbedingungen (Abfindung, Arbeitszeugnis) des Ausscheidens regeln zu können.
Wir empfehlen Ihnen daher, sich ausführlich über die Konsequenzen eines Aufhebungsvertrages beraten zu lassen.

Gibt es für Arbeitnehmer ein Recht auf Abfindung?

Grundsätzlich gibt es für Arbeitnehmer keinen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung. Allerdings gibt es Ausnahmen, aus denen sich ein Anspruch auf Abfindung ergeben kann.
Die Erhebung einer Kündigungsschutzklage garantiert ebenfalls keinen Anspruch auf Abfindung. Allerdings erhöhen sich die Chancen auf Abfindung durch Erhebung einer Klage erheblich. Wir setzen uns für Sie bei Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber für eine Abfindung ein.

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