Was tun bei einer krankheitsbedingten Kündigung?
Sollten Sie eine krankheitsbedingte Kündigung erhalten haben, müssen Sie innerhalb von drei Wochen eine Kündigungsschutzklage erheben.
Verpassen Sie diesen Zeitraum, ist die Kündigung nur schwer anzugreifen und wird wirksam.
Daher raten wir:
Lassen Sie sich umgehend nach Erhalt bzw. Zugang der krankheitsbedingten Kündigung von uns beraten. Versäumen Sie keine Fristen!
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