Florian Hinz

Rechtsanwalt Hinz blickt auf eine mehrjährige Beratungspraxis von Unternehmen und Führungskräften zurück. Hierbei liegt sein Fokus auf der nationalen wie auch internationalen Beratung seiner Mandanten in deutscher und englischer Sprache.

Insbesondere durch seine Tätigkeit in einer international ausgerichteten Großkanzlei weist er Erfahrungen in der Beratung grenzüberschreitender Rechtsthemen und multinationaler Unternehmen auf. Hierbei erarbeitet er mit seinen Mandanten Lösungswege, die über die Planung bis hin zur konkreten Umsetzung maßgeschneidert entwickelt werden.

Seine Affinität zu technischen und naturwissenschaftlichen Themen ermöglicht ihm einen ganzheitlichen Beratungsansatz, der sich in einer praxisnahen und lösungsorientieren Beratung, Verhandlung und Durchsetzung wiederfindet.

Sein Beratungsansatz zeichnet sich durch die „Übersetzung“ komplexer Sachverhalte in verständlich aufgearbeitete Lösungen aus. Diese setzt er zielstrebig und schnell für seine Mandanten durch.

Schwerpunkte:

  • Beratung in englischer Sprache (verhandlungssicher; Tätigkeit in Cambridge, mehrfache internationale Aufenthalte)
  • Beratung kommunaler Unternehmen im TVöD, Kenntnisse in speziellen Tarifwerken wie z. B. kirchliches ABD, AVR und MAVO
  • Begleitung bei sämtlichen individualrechtlichen Angelegenheiten von Arbeitnehmern und Führungskräften (Arbeitsverträge, Vergütungsfragen, Bonusregelungen, Dienstwagen, Kryptowährungen)
  • Begleitung von Unternehmen in allen Fragen des Arbeitsrechts
    • Vorbereitung und Durchführung von Kündigungen (verhaltens-, betriebs- und krankheitsbedingt)
    • Planung, Beratung und Verhandlung kollektiver Maßnahmen (u. a. Anhörungen, Fragen der Mitbestimmung, Betriebsvereinbarungen)
    • Vorbereitung und Durchführung von Restrukturierungen
    • Lösungsansätze für Krankheit und Schlechtleistung
    • Beratung zu unternehmensinternen Prozessen
  • Beantragung und Verlängerung von Erlaubnissen zur Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ), Beratung und Neuaufsetzung der zugehörigen Prozesse
  • Risikoprävention bei Scheinselbstständigkeit und sozialversicherungsrechtlichen Implikationen
  • Compliance-Beratung mit Fokus auf Untreue und Vermögensdelikten – strafrechtliche Prävention
  • Presserechtliche Angelegenheiten mit Schwerpunkt auf medienrechtlichen Arbeitsverhältnissen bzw. Anstellung von Redakteurinnen und Redakteuren
  • Umfassende arbeitsrechtliche Betreuung gastronomischer Betriebe

 

 

Florian Hinz

Rechtsanwalt

hinz@mfe-arbeitsrecht.de
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