Welche Voraussetzungen hat eine krankheitsbedingte Kündigung?

Für alle Kündigungen sind folgende Voraussetzungen, geprüft in vier Stufen, notwendig:

1.Negative Prognose

Der Arbeitgeber muss darlegen, warum er davon ausgeht, dass sich der Gesundheitszustand des Arbeitnehmers zukünftig nicht bessern wird. Diese Beurteilung erfolgt aufgrund der Fehlzeiten aus der Vergangenheit. Kann der Arbeitnehmer nachweisen, dass sich sein Gesundheitszustand gebessert hat oder die Erkrankungen ausgeheilt sind, entfällt die negative Prognose.

2.Erhebliche betriebliche Beeinträchtigungen

Der Arbeitgeber hat die erheblichen Beeinträchtigungen der betrieblichen Interessen darzulegen. Hierunter sind erhebliche Entgeltfortzahlungskosten (über 6 Wochen) oder Betriebsablaufstörungen zu verstehen (Störungen im Produktionsprozess, Arbeitsausfall). Die Schwellen sind diesbezüglich sehr hoch, da dem Arbeitgeber zugemutet werden kann eine gewisse Krankheitszeit abzuwarten.

3.Fehlen eines milderen Mittels

Der Arbeitgeber muss stets die Beschäftigung auf einem anderen Arbeitsplatz oder die Schaffung eines sog. „leidensgerechten Arbeitsplatz“ prüfen. Unterlässt er dies, ist die Kündigung sozialwidrig. Um dies zu klären, wird der Arbeitgeber ein BEM veranlassen. Meistens prüfen Arbeitgeber die Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten nur eingeschränkt, so dass schon hieran eine Kündigung scheitert.

4.Interessenabwägung

Im Rahmen der Kündigung muss Ihr Arbeitgeber stets prüfen, ob soziale Erwägungen einer Kündigung entgegenstehen. Hierbei sind Alter, Betriebszugehörigkeit und Unterhaltspflichten zu beachten. Diese Überlegungen müssen mit eingezogen werden. Unterlässt der Arbeitgeber diese Erwägungen, so kann dies ebenfalls zur Unwirksamkeit der Kündigung führen.

 

PRAXISTIPP:

Die Voraussetzungen an eine krankheitsbedingte Kündigung sind hoch. Lassen Sie uns überprüfen, ob alle Voraussetzungen seitens Ihres Arbeitgebers beachtet wurden. Auch gegenüber dem Betriebsrat müssen diese Punkte vollständig vorgetragen werden.


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