Wirtschaftliche Krisen – Bewältigung durch Tarifvertrag

Bei Eintritt einer wirtschaftlichen Krise – sei es konjunkturell oder strukturell – gilt es, die Wettbewerbsfähigkeit des tarifgebundenen Unternehmens zu erhalten. In diesem Zusammenhang stellt sich sofort die Frage nach Senkung der Personalkosten ohne Personalabbau. Über tarifvertragliche Gestaltungen lassen sich für alle tarifgebundenen Arbeitnehmer zur Sanierung bzw. Restrukturierung schnell abweichende Regelungen zu den Themen Arbeitszeit und Entgelt finden. Durch diese weitreichende Gültigkeit werden langwierige Verhandlungen mit jedem einzelnen Arbeitnehmer mit unsicherem Ausgang vermieden.

Der auf den ersten Blick als zielführend erscheinende Weg der Tarifflucht wird durch das Tarifvertragsgesetz verhindert. Danach werden die Bindungen eines Arbeitgebers an tarifliche Leistungen nicht durch den reinen Austritt aus einem Arbeitgeberverband oder durch den Wechsel in eine Mitgliedschaft ohne Tarifbindung (OT-Mitgliedschaft) beseitigt. Ein sofortiger Austritt bringt damit keine unmittelbaren Einsparungen mit sich.

Im Falle einer bestehenden Tarifbindung bleibt damit die Nutzung der Öffnungsklausel und die Verhandlung von günstigen tariflichen Lösungen für das Unternehmen die Alternative. Oftmals ist dies mit einer Abweichung vom Flächentarifvertrag verbunden.

Unsere Leistungen:

  • Prüfung, ob die Tarifverträge in Ihrem Unternehmen Öffnungsklauseln enthalten und wie diese genutzt werden können.
  • Sind keine Öffnungsklauseln gegeben, beraten wir Sie zu den weiteren Gestaltungsmöglichkeiten, wie Haustarifvertrag oder unternehmensbezogener Verbandstarifvertrag, um zu den erforderlichen Einsparungen zu gelangen.

 

Gerne führen wir für Sie die Verhandlungen mit der zuständigen Tarifkommission auf Seiten der Gewerkschaft. Wir können hier auf einen profunden Erfahrungsschatz der unterschiedlichsten Lösungsmöglichkeiten zurückgreifen, wie z.B. zu Arbeitszeit, zu Flexibilisierung bzw. Reduzierung des Entgelts oder sonstiger tariflicher Einmalzahlungen.


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