Was ist der Unterschied zwischen einer verhaltensbedingten Kündigung und einer außerordentlichen Kündigung?
Die verhaltensbedingte Kündigung kann in der Form einer ordentlichen oder au-ßerordentlichen (fristlosen) Kündigung ausgesprochen werden.
Eine weitere Unterscheidung erfolgt danach, ob die Kündigung auf das tatsächliche Vorliegen eines Verhaltens (Tatkündigung) oder lediglich den Ver-dacht eines solchen Verhaltens (Verdachtskündigung) gestützt wird.
Je nachdem, welche Art der Kündigung gewählt wird, sind unterschiedliche Punkte zu beachten, damit die Kündigung einer möglichen Prüfung durch die Gerichte stand hält.
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