Carl Bögle

Rechtsanwalt Bögle berät Führungskräfte und Unternehmen in den verschiedenen Facetten des Arbeitsrechts. Aufgrund seines wirtschaftlichen Verständnisses kann er die Bedürfnisse seiner Mandanten schnell erkennen und diese entsprechend beraten.

Sein Beratungsansatz zeichnet sich durch Empathie und Verständlichkeit aus, sodass er gemeinsam mit seinen Mandanten individuelle und „maßgeschneiderte“ Lösungen findet. Diese zeichnen sich durch Praxisnähe, eine klare Struktur sowie kreative Gestaltung aus und werden zielstrebig und schnell durchgesetzt. Die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Mandanten und deren Erfolg stehen hierbei im Mittelpunkt.

Schwerpunkte:

  • Begleitung von Unternehmen in allen Fragen des Arbeitsrechts
  • Vorbereitung und Durchführung personeller Maßnahmen (u. a. Abmahnungen, Kündigungen)
  • Planung, Beratung und Verhandlung kollektiver Maßnahmen (u. a. Fragen der Mitbestimmung)
  • Beratung und Gestaltung von Betriebsvereinbarungen
  • Beratung bei Stockoption-Vereinbarungen
  • Vorbereitung, Konzeption und Umsetzung von Restrukturierungen
  • Beantragung und Verlängerung von Erlaubnissen zur Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ)
  • Gestaltungen mit Auslandsbezug (u. a. Klärung sozialversicherungsrechtlicher Fragestellungen)
  • Beratung bei Fragen zur Kurzarbeit
  • Beratung von Arbeitnehmern und Führungskräften bei sämtlichen arbeitsrechtlichen Fragestellungen (u. a. Gestaltung von Arbeitsverträgen, Vergütungsfragen, Dienstwagen, Verhandlung und Gestaltung von Aufhebungsverträgen)
  • Arbeitsrechtliche Schulungen von Personalabteilungen und Führungskräften

 

 

Carl Bögle

Rechtsanwalt

boegle@mfe-arbeitsrecht.de
+49 89-69 311 809-0