Krankheitsbedingte Kündigung
Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses kann aufgrund Krankheit, also „in der Person liegenden Gründe“, erfolgen. Auch als Führungskraft ist es denkbar, dass Sie krankheitsbedingt „ausfallen“. Dies bedeutet jedoch nicht, dass der Arbeitgeber ein Recht zur Kündigung hat.
Welche krankheitsbedingten Kündigungen gibt es?
Bei krankheitsbedingten Kündigungen werden folgende Unterscheidungen getroffen:
a. Häufige Kurzerkrankungen
Der Arbeitnehmer ist häufig während kurzer Zeiträume krank und befindet sich ständig in der Entgeltfortzahlung. Arbeitgeber bringen hier vor, dass sie durch die Entgeltfortzahlungskosten und den kurzfristigen Ausfall besonders belastet sind.
b. Lang andauernde Erkrankungen
Eine solche Erkrankung überschreitet regelmäßig einen Zeitraum von 12 Monaten und mehr. Die Rückkehr des Arbeitnehmers ist möglich, aber ungewiss. Meist argumentiert der Arbeitgeber, dass ihm ein Abwarten auf die Rückkehr des Arbeitnehmers nicht zumutbar und daher eine Kündigung unumgänglich ist. Hier können wir Sie unterstützen!
c. Andauernde Leistungsunfähigkeit
Der Arbeitnehmer kann seine arbeitsvertraglich geschuldete Arbeitsleistung nicht mehr oder nicht in vollem Umfang erbringen. Der Arbeitgeber muss hierfür den Nachweis erbringen.
PRAXISTIPP:
Bei den obigen Kündigungsarten gilt der Grundsatz des milderen Mittels. Hat Ihr Arbeitgeber Ihnen z.B. einen leidensgerechten Arbeitsplatz angeboten oder eine Umschulung geprüft? Wenn nein, ist der Grundsatz des milderen Mittels verletzt und die Kündigung unwirksam. Wir prüfen diese Details für Sie!
Müssen Sie nach Erhalt einer Kündigung Fristen beachten?
Bei jeder Art von Kündigung hat der Arbeitnehmer die „Drei-Wochen Frist“ zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage zu beachten. Wird diese Frist nicht eingehalten, ist die Kündigung wirksam und in der Regel unanfechtbar. Warten Sie deshalb nicht zu lange ab!
Weshalb kann wegen Krankheit eine Kündigung ausgesprochen werden?
Der Arbeitgeber kann aufgrund häufiger Fehlzeiten, welche sich im betrieblichen Ablauf bemerkbar machen, kündigen, wenn auch zukünftig mit hohen Fehlzeiten zu rechnen ist. Hierbei werden in der Regel die häufigen Kurzerkrankungen von den Langzeiterkrankungen unterschieden.
Allerdings gibt es keine festgelegte Grenze, bei welcher eine Kündigung möglich ist. Es sind im Einzelfall die soziale Schutzwürdigkeit, wie Unterhaltspflichten, Alter und Betriebszugehörigkeit, vor einer Kündigung zu beachten.
Hat Ihr Arbeitgeber ein betriebliches Eingliederungsmanagement (bEM) durchgeführt? Sollte dies unterlassen oder nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden sein, lässt sich eine krankheitsbedingte Kündigung nur selten rechtfertigen.
Wir kennen die Grundsätze, die ein Arbeitgeber bei Führungskräften einhalten muss. Wir beraten Sie, wie Ihre Chancen stehen und wie die nächsten Schritte geplant werden sollten.
PRAXISTIPP:
Die Voraussetzungen an eine krankheitsbedingte Kündigung sind hoch. Lassen Sie uns überprüfen, ob alle Voraussetzungen seitens Ihres Arbeitgebers beachtet wurden. Auch gegenüber dem Betriebsrat müssen diese Punkte vollständig vorgetragen werden.
Wie sind meine Chancen als Führungskraft auf eine Abfindung?
Per Gesetz gibt es keinen festgelegten Anspruch auf eine Abfindung. Ist jedoch die Kündigung schwierig durchzusetzen, da mit einer zeitnahen Genesung der Führungskraft zu rechnen ist, minimieren viele Arbeitgeber ihr Risiko und bieten eine solche Abfindung an. Die Abfindung ist stets Verhandlungssache. Hierbei ist in jedem Fall neben Ihrem Status als Führungskraft auch die soziale Seite zu berücksichtigen.
Krankheitsbedingte Kündigung oder Aufhebungsvertrag?
Arbeitgeber bieten langzeiterkrankten Führungskräften häufig einen Aufhebungsvertrag an, um das Arbeitsverhältnis zu beenden. Aufgrund der zahlreichen Punkte, welche zu beachten sind (Urlaub, Formulierung wegen Sperrzeit, u.a.) empfehlen wir eine Beratung hierzu.
Gerade als Führungskraft sind viele Spezialfragen wie Bonus, Dienstwagen, Aktienoptionen oder die zukünftige Karriereplanung zu berücksichtigen. Wir beraten Sie fundiert und individuell.
Im Rahmen einer krankheitsbedingten Kündigung wird dem Arbeitnehmer häufig ein Aufhebungsvertrag angeboten. Ob dieses Vorgehen zu empfehlen ist, muss im Einzelfall entschieden werden.
Dieser kann Vorteile und Nachteile mit sich bringen.
Vorteile für den Arbeitnehmer:
• Verhandeln einer individuellen Beendigung
• Verhandeln einer Abfindung
• Keine Offenbarung der Krankengeschichte notwendig
• Sicherheit
• Verhandeln eines guten Zeugnisses
Nachteile für den Arbeitnehmer:
• Eventuell Diskussion über eine Sperrzeit; selbst bei einer krankheitsbedingten Beendigung
• Verlust des Arbeitsplatzes (Krankengeldbezug)
• Verlust der sozialen Absicherung
• Neuorientierung aufgrund Erkrankung oft schwierig.
PRAXISTIPP:
Aufhebungsverträge bieten Chancen und Risiken, deshalb ist es umso wichtiger, dass Sie diese vor einer Unterschrift überprüfen lassen. Oft lassen sich die Konditionen noch verbessern.
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Betriebsbedingte Kündigung bei Führungskräften