Arbeitsrecht für Führungskräfte in München

Führungskräfte haben im Unternehmen eine besondere Stellung. Daraus resultieren verschiedene Spannungsverhältnisse, die häufig das Arbeitsverhältnis belasten und zu Konflikten führen.

Unser Leistungsangebot im Arbeitsrecht für Führungskräfte besteht in der individuellen Beratung bei arbeitsrechtlichen Alltagsfragen. Ferner unterstützen wir, mittels Mediation, bei innerbetrieblichen Konfliktlösungen. Im Falle von drohenden Arbeitsplatzverlusten bieten wir eine arbeitsrechtliche Outplacementberatung an und vertreten unsere Klienten im Falle einer arbeitgeberseitigen Kündigung.

Unsere Erfahrung ist Ihr Vorteil!

  • Ausstiegsplanung für Führungskräfte (Exitplanung)
  • Verhaltensbedingte Kündigung von Führungskräften
  • Betriebsbedingte Kündigung von Führungskräften
  • Krankheitsbedingte Kündigung einer Führungskraft

Lesen Sie auch unsere weiterführenden Beiträge:

Verhaltensbedingte Kündigung von Führungskräften

Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses setzt regelmäßig das Vorliegen eines Kündigungsgrundes voraus. Nimmt der Arbeitgeber ein Handeln oder Unterlassen des Arbeitnehmers zum Anlass, eine Kündigung auszusprechen, wird diese als „verhaltensbedingte Kündigung“ bezeichnet. Müssen Sie nach Erhalt einer verhaltensbedingten Kündigung Fristen beachten? Bei jeder Art von Kündigung, also auch bei der verhaltensbedingten Kündigung, haben Sie als Arbeitnehmer […]

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Betriebsbedingte Kündigung bei Führungskräften

Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses setzt regelmäßig das Vorliegen eines Kündigungsgrundes voraus. Wenn dringende betriebliche Erfordernisse, die einer Weiterbeschäftigung der Führungskraft im Betrieb entgegenstehen, vorliegen und der Arbeitgeber dies zum Anlass nimmt eine Kündigung auszusprechen, wird diese als „betriebsbedingte Kündigung“ bezeichnet. Müssen Sie nach Erhalt einer betriebsbedingten Kündigung Fristen beachten? Bei jeder Art von Kündigung, also […]

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