Aufhebungsvertrag oder verhaltensbedingte Kündigung?

Gelegentlich bietet der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer statt einer Kündigung einen Aufhebungsvertrag oder Abwicklungsvertrag an. Dies kann für den Arbeitnehmer Vorteile aber auch Nachteile bringen.

Für den Arbeitnehmer nachteilig ist insbesondere:

  • Arbeitsverhältnis endet
  • Verzicht auf die Möglichkeit, Kündigungsschutzklage zu erheben
  • Sperrfrist bzgl. Arbeitslosengeld

Für den Arbeitnehmer vorteilhaft ist insbesondere:

  • Einigung über Beendigungszeitpunkt (ggfs. Verlängerung der Kündigungsfrist)
  • Verhandeln einer Abfindung
  • Verhandeln eines guten Zwischen- und Endzeugnisses

 

Wir empfehlen Ihnen daher, gerade vor Abschluss eines Aufhebungsvertrages, sich ausführlich über die arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Konsequenzen eines Aufhebungsvertrages beraten zu lassen.

PRAXISTIPP:

Droht der Arbeitgeber mit dem Ausspruch einer verhaltensbedingten Kündigung und bietet gleichzeitig die Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages an, kann dies eine widerrechtliche Drohung sein. Setzen Sie sich in jedem Fall vor der Unterzeichnung mit uns in Verbindung.

Haben Sie in einem solchen Fall bereits einen Aufhebungsvertrag aufgrund der Drohung unterzeichnet, werden wir Sie bei der Anfechtung des Aufhebungsvertrages vertreten.


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