Aufhebungsvertrag oder fristlose / außerordentliche Kündigung?
Gelegentlich bietet der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer statt einer Kündigung einen Aufhebungsvertrag oder Abwicklungsvertrag an. Dies kann für den Arbeitnehmer Vorteile aber auch Nachteile haben.
Für den Arbeitnehmer nachteilig ist insbesondere:
- Arbeitsverhältnis endet
- Verzicht auf die Möglichkeit, Kündigungsschutzklage zu erheben
- Sperrfrist bzgl. Arbeitslosengeld
Für den Arbeitnehmer vorteilhaft ist insbesondere:
- Einigung über Beendigungszeitpunkt (31.03. statt 07.03.)
- Verhandeln einer Abfindung
- Verhandeln eines guten Zwischen- und Endzeugnisses
Wir empfehlen Ihnen daher, gerade vor Abschluss eines Aufhebungsvertrages sich ausführlich über die arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Konsequenzen eines Aufhebungsvertrages beraten zu lassen.
PRAXISTIPP
Droht der Arbeitgeber mit dem Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung und bietet gleichzeitig die Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages an, kann dies eine widerrechtliche Drohung sein. Setzen Sie sich in jedem Fall vor der Unterzeichnung mit uns in Verbindung.
Haben Sie bereits in einem solchen Fall einen Aufhebungsvertrag aufgrund der Drohung unterzeichnet, werden wir Sie bei der Anfechtung des Aufhebungsvertrages vertreten.
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