Aufhebungsvertrag oder betriebsbedingte Kündigung?

Gelegentlich bietet der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer statt einer Kündigung einen Aufhebungsvertrag oder Abwicklungsvertrag an. Dies kann für den Arbeitnehmer mit Vorteilen aber auch mit Nachteilen verbunden sein.

Für den Arbeitnehmer nachteilig sind insbesondere folgende Fakten:

  • Arbeitsverhältnis endet
  • Verzicht auf die Möglichkeit, Kündigungsschutzklage zu erheben
  • Sperrfrist bzgl. Arbeitslosengeld

Für den Arbeitnehmer vorteilhaft sind insbesondere folgende Fakten:

  • Einigung über Beendigungszeitpunkt(ggfs. Verlängerung der Kündigungsfrist)
  • Verhandeln einer Abfindung
  • Verhandeln eines guten Zwischen- und Endzeugnisses

Wir empfehlen Ihnen daher, gerade vor Abschluss eines Aufhebungsvertrages, sich ausführlich über die arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Konsequenzen eines Aufhebungsvertrages beraten zu lassen.

PRAXISTIPP

Droht der Arbeitgeber mit dem Ausspruch einer betriebsbedingten Kündigung und bietet gleichzeitig die Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages an, kann dies eine widerrechtliche Drohung sein. Setzen Sie sich in jedem Fall vor der Unterzeichnung mit uns in Verbindung.

Haben Sie in einem solchen Fall bereits einen Aufhebungsvertrag aufgrund der Drohung unterzeichnet, werden wir Sie bei der Anfechtung des Aufhebungsvertrages vertreten.


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