Muss der Arbeitgeber bei einer betriebsbedingten Kündigung eine Abfindung zahlen?

Ein Anspruch auf Abfindung besteht nur dann, falls die betriebsbedingte Kündigung auf der Grundlage eines Sozialplans ausgesprochen wurde. Ob dies der Fall ist, kann dem Kündigungsschreiben entnommen werden.

Ist kein Sozialplan mit dem Betriebsrat abgeschlossen worden und reichen die Gründe für den Ausspruch einer betriebsbedingten Kündigung nicht aus, kann häufig bei einem Kündigungsschutzprozess eine Abfindung erreicht werden. Im Rahmen eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens nach Erhebung einer Kündigungsschutzklage wird der Arbeitgeber gezwungen sein, die Kündigung zurückzunehmen oder im Rahmen eines Vergleichs eine angemessene Abfindung anzubieten, damit Sie die Kündigung akzeptieren.


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