„Mit Erfahrung, Weitblick und strategischem Ansatz begleite ich Sie kompetent in allen Fragen des Arbeits- und Gesellschaftsrechts.“
Über Rechtsanwältin Stefanie Kolb
Als Teil der Kanzlei mfe. berät Rechtsanwältin Stefanie Kolb Unternehmen und Führungskräfte umfassend in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts sowie im Gesellschaftsrecht. Sie begleitet ihre Mandanten sowohl beratend als auch außergerichtlich und gerichtlich und entwickelt dabei praxisnahe, rechtlich fundierte Lösungen. Besonders geschätzt wird ihre klare, sorgfältige und transparente Herangehensweise, die komplexe rechtliche Sachverhalte verständlich macht und eine verlässliche Entscheidungsgrundlage schafft.
Mandanten und Arbeitsweise
Rechtsanwältin Stefanie Kolb vertritt überwiegend mittelständische und größere Unternehmen sowie Führungskräfte in anspruchsvollen arbeitsrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen. Sie begleitet ihre Mandanten von der ersten rechtlichen Einschätzung über die strategische Beratung bis hin zur konkreten Umsetzung und Durchsetzung der entwickelten Lösungen. Dabei legt sie besonderen Wert auf klar strukturierte, durchdachte Prozesse und praxisorientierte Lösungsansätze, die sowohl rechtliche als auch wirtschaftliche Aspekte umfassend berücksichtigen und langfristig tragfähige Ergebnisse ermöglichen.
Schwerpunkte:
- Umfassende Beratung und individuelle Gestaltung sämtlicher arbeitsrechtlicher Verträge, insbesondere Arbeitsverträge, Gehaltsmodelle und Leistungsprämien
- Fortlaufende arbeitsrechtliche Beratung von Arbeitgebern, einschließlich Betreuung bei Personalfragen, Compliance-Themen und der Umsetzung arbeitsrechtlicher Vorgaben
- Durchsetzungsstarke Interessenvertretung von Arbeitnehmern bei Kündigungen und Aufhebungsverträgen
- Arbeitsrechtliche Begleitung von Unternehmens- und Personalumstrukturierungen, einschließlich Beratung zu Sozialplänen und Mitbestimmungsfragen
- Beratung zu allen Aspekten des Betriebsverfassungsrechts
- Beratung und Unterstützung von Führungskräften und Geschäftsführern, insbesondere bei Vertragsfragen, Exitplanung sowie zu Bonus- und Vergütungsmodelle
- Gesellschaftsrechtliche Beratung bei Unternehmensgründungen, Gesellschafterangelegenheiten und strategischer Unternehmensgestaltung
