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Kurzarbeit

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Kurzarbeit – Voraussetzungen, Rechtsfolgen und Kurzarbeitergeld

Oftmals bricht bei dem Unternehmen der Markt ein, was zu einer Reduzierung der Produktionskapazitäten führt. Hierdurch können die Mitarbeiter nicht mehr vollständig ausgelastet werden, Unternehmen werden durch die Kosten stark belastet. Die Alternativen sind nun zwischen einer Kündigung, der weiteren Kostentragung des Unternehmens oder der Einführung von Kurzarbeit zu entscheiden. Sollten die Voraussetzungen der Kurzarbeit vorliegen, wäre es ratsam diese zu prüfen bevor Kündigungen ausgesprochen werden und wertvolle Mitarbeiter das Unternehmen verlassen.

Unternehmen sehen sich in wirtschaftlich schwierigen Zeiten häufig gezwungen, Arbeitszeiten vorübergehend zu reduzieren. Kurzarbeit ist dabei ein flexibles Instrument, um Beschäftigung zu sichern und Personalkosten zu steuern. Das Thema Kurzarbeit hilft Unternehmen einen vorübergehenden und nicht planbaren Arbeitsausfall mit staatlichen Hilfsmitteln zu überbrücken. Hierbei sollen die Mitarbeiter vor einer Kündigung bewahrt werden und das Unternehmen die Möglichkeit erhalten bei der Erholung des Marktes umgehend wieder in Produktion einsteigen zu können. Hierdurch werden Kosten reduziert und wertvolle Mitarbeiter erhalten. Um die Vorteile der Kurzarbeit voll auszuschöpfen, ist eine sorgfältige und frühzeitige Planung und rechtliche Absicherung erforderlich.

Unsere Beratungsleistungen:

  • Analyse, ob Kurzarbeit für Ihr Unternehmen möglich und sinnvoll ist
  • Unterstützung bei der Einführung und rechtlichen Absicherung von Kurzarbeit
  • Berechnung und Optimierung des Anspruchs auf Kurzarbeitergeld

Ausgangslage

Oftmals bricht bei dem Unternehmen der Markt ein, was zu einer Reduzierung der Produktionskapazitäten führt. Hierdurch können die Mitarbeiter nicht mehr vollständig ausgelastet werden, Unternehmen werden durch die Kosten stark belastet. Die Alternativen sind nun zwischen einer Kündigung, der weiteren Kostentragung des Unternehmens oder der Einführung von Kurzarbeit zu entscheiden. Sollten die Voraussetzungen der Kurzarbeit vorliegen, wäre es ratsam diese zu prüfen bevor Kündigungenausgesprochen werden und wertvolle Mitarbeiter das Unternehmen verlassen.

Voraussetzungen der Einführung von Kurzarbeit

Kurzarbeit kann nur eingeführt werden, wenn die rechtlichen Grundlagen im Unternehmen bestehen. Hierzu zählen:

  • Regelung im Arbeitsvertrag
    • Kurzarbeit muss individuell im Arbeitsvertrag vorgesehen sein.
    • Ohne eine solche Vereinbarung bleibt die reguläre Arbeitszeit bestehen, ansonsten ist ggf. eine Änderungskündigung erforderlich.
  • Weitere Voraussetzungen
    • Es müssen die betrieblichen Voraussetzungen vorliegen.
    • Die persönlichen Voraussetzungen beim Arbeitnehmer müssen ebenfalls gegeben sein.

Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld (§§ 95–99 SGB III)

Für die Gewährung von Kurzarbeitergeld müssen kumulativ folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall
    • Ursachen: wirtschaftliche Gründe (Absatzrückgang) oder unabwendbares Ereignis
    • Vorübergehender Charakter mit Aussicht auf Rückkehr zur Vollzeit
    • Arbeitsausfall nicht vermeidbar durch Urlaub, Überstundenabbau oder flexible Arbeitszeiten
    • Betroffen: mindestens ein Drittel der Beschäftigten im Betrieb, wobei jeder mehr als 10 % seines Bruttogehalts verliert
  • Betriebliche Voraussetzungen (§ 97 SGB III)
    • Zulässiger Betrieb: mind. 1/3 der Beschäftigten betroffen
    • Betrieb im Sinne von SGB III (auch Betriebsabteilungen, soweit die Strukturen einer selbstständigen Abteilung vorhanden sind)
  • Persönliche Voraussetzungen (§ 98 SGB III)
    • Arbeitnehmer setzt die versicherungspflichtige Beschäftigung fort
    • Arbeitsverhältnis nicht gekündigt oder aufgelöst
    • Anspruch besteht auch während Krankheit, sofern Entgeltfortzahlung geleistet wird
  • Anzeige bei der Bundesagentur für Arbeit (§ 99 SGB III)
    • Anzeige des Arbeitsausfalls durch Arbeitgeber im Monat des Beginns der Kurzarbeit
    • Stellungnahme des Betriebsrats erforderlich, soweit vorhanden
    • Feststellungen gelten für die Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes, sofern kein Abstand von 3 Monaten seit dem letzten Bezug besteht

Unterlagen für die Beantragung

Zur Glaubhaftmachung des Anspruchs werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Ankündigung der Kurzarbeit an die Arbeitnehmer
  • Vereinbarung mit dem Betriebsrat; Betriebsvereinbarung zur Kurzarbeit
  • Individuelle Vereinbarungen mit den Arbeitnehmern zum Beispiel zur Aufzahlung.

Zeitpunkt der Gewährung

  • Kurzarbeitergeld wird frühestens ab dem Monat gezahlt, in dem die Anzeige bei der Bundesagentur eingegangen ist

Bezugsdauer

  • Längstens 12 Monate, Kalendermonatsweise berechnet
  • Verlängerung bei außergewöhnlichen Umständen möglich
  • Erneute Gewährung nach Ablauf von 3 Monaten möglich

Höhe des Kurzarbeitergeldes

  • Berechnung basiert auf dem pauschalierten Nettoentgeltausfall:
    • Formel: Pauschal-Netto-Soll-Entgelt − Pauschal-Netto-Ist-Entgelt = Differenz × Leistungssatz
  • Leistungssätze:
    • 67 % für Arbeitnehmer mit mindestens einem Kind (§ 32 Abs. 1, 3–5 EStG)
    • 60 % für alle übrigen Arbeitnehmer
    • Aufzahlungen können hier sinnvoll sein um die Mitarbeiter im Unternehmen zu halten.

Unsere Leistungen:

  • Prüfung, ob Kurzarbeit für Ihr Unternehmen möglich ist
  • Berechnung und Optimierung des Anspruchs auf Kurzarbeitergeld
  • Unterstützung bei der Umsetzung und Meldung an die Bundesagentur für Arbeit
  • Beratung zu individuellen Vereinbarungen mit Arbeitnehmern und Betriebsrat