Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist ein zentrales Instrument moderner Personal- und Gesundheitsorganisation. Es unterstützt Arbeitgeber dabei, Mitarbeitenden nach längerer Krankheit oder wiederkehrenden gesundheitlichen Problemen die Rückkehr an ihren Arbeitsplatz zu erleichtern – und trägt so zur langfristigen Sicherung der Arbeitsfähigkeit bei.
Nach § 167 Abs. 2 SGB IX ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, Beschäftigten, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig waren, ein BEM anzubieten – unabhängig von der Unternehmensgröße oder einer bestehenden Schwerbehinderung.
Ein professionell gestaltetes BEM schafft Vertrauen, Transparenz und Rechtssicherheit: Es hilft, Ausfallzeiten zu reduzieren, Konflikte zu vermeiden und Mitarbeitende nachhaltig zu integrieren. Unsere Kanzlei berät und begleitet Arbeitgeber und Personalverantwortliche bei der rechtssicheren Einführung, Durchführung und Dokumentation des BEM – individuell, praxisnah und lösungsorientiert.
Typische Mandantensituationen / Fallkonstellationen
- Wenn Sie als Arbeitgeber häufige Krankheitsfälle in Ihrem Unternehmen feststellen: Sie möchten die Ursachen verstehen, rechtssicher handeln und die Arbeitsfähigkeit Ihrer Mitarbeitenden langfristig sichern.
- Wenn Sie ein BEM-Verfahren erstmals einführen möchten: Sie suchen Unterstützung bei der Gestaltung eines transparenten, DSGVO-konformen Prozesses mit klaren Abläufen und Mustervorlagen.
- Wenn ein Mitarbeiter nach längerer Erkrankung zurückkehrt: Ein strukturiertes BEM hilft, individuelle Belastungen zu erkennen und gezielte Maßnahmen zur Wiedereingliederung zu ergreifen.
Kernbereiche unserer Beratung im BEM
- Strukturierte Beratung & Prozessbegleitung
Wir begleiten Unternehmen bei der Einführung oder Optimierung eines BEM-Systems – von der Analyse bestehender Strukturen bis zur Implementierung rechtssicherer Abläufe. - Schulungen für Führungskräfte und BEM-Beauftragte
Wir schulen alle beteiligten Akteure in ihren Aufgaben, Pflichten und Gesprächstechniken, um BEM-Gespräche empathisch und zugleich juristisch fundiert zu führen. - Erstellung von Vorlagen, Leitfäden und Gesprächshilfen
Unsere praxisnahen Materialien erleichtern die Umsetzung im Alltag – inklusive Checklisten, Musterschreiben und Gesprächsleitfäden. - Kommunikation und Datenschutz im BEM
Wir unterstützen bei der Entwicklung datenschutzkonformer Prozesse und der Abstimmung mit Betriebsräten und Datenschutzbeauftragten.
So helfen wir Ihnen bei der Umsetzung
Unser Ansatz kombiniert rechtliche Sicherheit, praktische Umsetzbarkeit und Menschlichkeit.
- Analyse: Wir prüfen bestehende Prozesse, Dokumentationen und Verantwortlichkeiten.
- Gestaltung: Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir ein maßgeschneidertes BEM-Konzept.
- Schulung & Begleitung: Wir qualifizieren Ihre Führungskräfte und begleiten die Umsetzung.
- Nachhaltigkeit: Durch Evaluation und Feedbackschleifen sichern wir den langfristigen Erfolg.
So entsteht ein BEM, das sowohl den gesetzlichen Anforderungen genügt als auch Akzeptanz bei Beschäftigten und Führungskräften schafft.
Rechtliche Grundlagen
Das betriebliche Eingliederungsmanagement ist in § 167 Abs. 2 SGB IX geregelt. Danach ist der Arbeitgeber verpflichtet, Beschäftigten, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind, ein BEM anzubieten.
Relevante Rechtsprechung, etwa des Bundesarbeitsgerichts (BAG), stellt klar: Unterlässt der Arbeitgeber ein BEM, kann dies im Rahmen einer krankheitsbedingten Kündigung zu erheblichen Nachteilen führen. Ein ordnungsgemäßes Verfahren gilt als milderes Mittel, um das Arbeitsverhältnis zu erhalten und Kündigungen zu vermeiden.
Häufige Fehler / Risiken für Arbeitgeber
- BEM wird nicht oder zu spät angeboten
- Fehlerhafte Einladung zum BEM
- Datenschutzverstöße bei der Datenerhebung
- Mangelhafte Dokumentation
Diese Fehler können nicht nur zu rechtlichen Konsequenzen führen, sondern auch Vertrauen und Motivation in der Belegschaft beeinträchtigen.
Kontaktaufnahme
Sie möchten ein rechtssicheres BEM-Verfahren in Ihrem Unternehmen etablieren oder bestehende Prozesse optimieren? Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei der rechtlichen Bewertung, Konzeption und praktischen Umsetzung.
Nehmen Sie jetzt Kontakt auf und lassen Sie uns gemeinsam die Grundlage für ein gesundes und rechtssicheres Arbeitsumfeld schaffen.
FAQ-Bereich
Das BEM dient dazu, Arbeitsunfähigkeit zu überwinden, erneute Erkrankungen zu vermeiden und das Beschäftigungsverhältnis zu sichern.
Sobald ein Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen arbeitsunfähig war – unabhängig davon, ob durchgehende oder wiederholte Erkrankung vorliegt.
Nein. Die Teilnahme ist freiwillig. Lehnt der Arbeitnehmer das Verfahren ab, muss dies dokumentiert werden.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten darf nur mit Einwilligung des Mitarbeiters erfolgen. Transparente Aufklärung ist zwingend erforderlich.
Unterbleibt ein BEM, kann dies im Streitfall zu Nachteilen führen – insbesondere bei krankheitsbedingten Kündigungen, die ohne vorheriges BEM oft als unverhältnismäßig gelten.

