LAG Hamm: Fristlose Kündigung wegen Online-AU ohne Arztkontakt
Mit Urteil vom 05.09.2025 hat die 14. Kammer des LAG Hamm (Az.: 14 SLa 145/25) entschieden, dass eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung „ohne Gespräch“ nicht den Voraussetzungen der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie entspricht. Insofern sah es den Beweiswert der Bescheinigung erschüttert und bestätigte eine verhaltensbedingte fristlose Kündigung. Der Arbeitnehmer war als IT-Consultant tätig und meldete sich im August 2024 arbeitsunfähig. Hierzu … Weiterlesen
