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Kündigungsschutz: So verteidigen wir Ihren Arbeitsplatz oder verhandeln Ihre Abfindung

Eine Kündigung trifft Arbeitnehmer oft überraschend – und fast immer in einer ohnehin angespannten Lebenssituation. Unsicherheiten über Fristen, formale Anforderungen, Abfindungen oder die Frage, ob die Kündigung wirksam ist, führen schnell zu Fehlentscheidungen. Dabei gilt: Wer eine Kündigung erhält, hat nur drei Wochen Zeit, um sich wirksam dagegen zu wehren. Wird diese Frist verpasst, gilt die Kündigung grundsätzlich als wirksam – selbst wenn sie eigentlich rechtswidrig wäre.

Ein Großteil aller Kündigungen scheitert in der gerichtlichen Überprüfung an formalen Fehlern oder mangelnden Kündigungsgründen. Gleichzeitig drohen bei fristlosen oder fehlerhaften Kündigungen erhebliche Nachteile, etwa Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld oder der Verlust von Lohnansprüchen. Daher ist eine sofortige rechtliche Prüfung entscheidend.

Als auf Arbeitsrecht spezialisierte Kanzlei prüfen wir für Sie, ob die Kündigung formell wirksam ist, ob Kündigungsschutz besteht, welche Ansprüche Sie haben und ob sich eine Kündigungsschutzklage lohnt. Wir vertreten Sie außergerichtlich und gerichtlich – mit dem Ziel, Ihren Arbeitsplatz zu sichern oder eine bestmögliche Lösung, oft eine Abfindung, zu erreichen.

Typische Mandantensituationen

Wenn Sie eine ordentliche Kündigung erhalten haben

Viele Mandanten kommen zu uns mit der Sorge, dass der Arbeitgeber „einfach so“ kündigen darf. Häufig bestehen aber Kündigungsschutz nach dem KSchG oder besondere Schutzrechte (z. B. für Schwerbehinderte, Schwangere oder Betriebsräte). Wir prüfen, ob die Kündigung formell wirksam ist, ein Kündigungsgrund vorliegt und ob sich eine Klage lohnt.

Wenn Sie fristlos gekündigt wurden

Eine fristlose Kündigung setzt einen wichtigen Grund voraus. Liegt dieser nicht vor oder wird er auf Nachfrage nicht unverzüglich mitgeteilt, bestehen sehr gute Erfolgsaussichten. Zudem drohen bei einer unberechtigten fristlosen Kündigung sozialrechtliche Nachteile – hier ist schnelles Handeln besonders wichtig.

Wenn der Arbeitgeber Sie nicht mehr beschäftigt, aber keine schriftliche Kündigung vorlegt

Ohne schriftliche Kündigung liegt arbeitsrechtlich keine Kündigung vor. Dennoch müssen Sie Ihre Arbeitsleistung nachweisbar anbieten, um Vergütungsansprüche zu sichern. Gleichzeitig beraten wir Sie zur Arbeitsuchend- und Arbeitslosmeldung sowie zu möglichen Maßnahmen gegenüber dem Arbeitgeber.

Unsere Kernbereiche im Kündigungsschutz

  • Formelle Prüfung der Kündigung
    Wir prüfen, ob die Kündigung die gesetzlich erforderliche Schriftform erfüllt, von einer kündigungsberechtigten Person unterzeichnet wurde und Ihnen ordnungsgemäß zugegangen ist. Fehler führen häufig zur Unwirksamkeit.
  • Bewertung des Kündigungsschutzes
    Wir analysieren, ob das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet oder besonderer Kündigungsschutz besteht. Diese Bewertung ist oft entscheidend für die Erfolgsaussichten der Klage.
  • Fristlose Kündigungen: Prüfung des wichtigen Grundes
    Wir überprüfen, ob die Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung vorliegen und ob der Arbeitgeber den Grund korrekt und rechtzeitig mitgeteilt hat.
  • Kündigungsfristen & fehlerhafte Fristberechnung
    Oft berechnen Arbeitgeber die Kündigungsfrist falsch. Ohne Klage binnen drei Wochen bleibt die falsche Frist jedoch wirksam – unabhängig davon, ob sie rechtlich korrekt wäre.
  • Durchsetzung von Ansprüchen nach Kündigung
    Wir setzen Vergütungsansprüche, Resturlaub, Überstundenvergütung, Arbeitszeugnisse und Arbeitspapiere durch – notfalls gerichtlich.
  • Schlichtungsverfahren bei Auszubildenden
    Bei Azubis gilt ein besonderes Verfahren: vor der Klage ist häufig der Schlichtungsausschuss anzurufen. Wir übernehmen das Verfahren vollständig für Sie.
  • Erstanalyse der Kündigung
    Wir prüfen die formellen Voraussetzungen, die Kündigungsfrist, mögliche Kündigungsgründe und Ihre individuellen Schutzrechte. Sie erhalten eine klare Einschätzung der Erfolgsaussichten.
  • Handlungsempfehlung & Strategieentwicklung
    Je nach Situation empfehlen wir die Erhebung einer Kündigungsschutzklage, Verhandlungen über eine Abfindung oder andere Schritte wie Weiterbeschäftigung, Lohnforderungen oder ein Schlichtungsverfahren.
  • Einreichung der Kündigungsschutzklage
    Wir sorgen dafür, dass die Klage rechtzeitig und vollständig erhoben wird. Ziel der Klage ist immer die Feststellung, dass die Kündigung das Arbeitsverhältnis nicht beendet hat – auch wenn später ein Vergleich geschlossen wird.
  • Verhandlungen & gerichtliche Vertretung
    Im Prozess verhandeln wir für Sie eine möglichst hohe Abfindung, eine korrekte Zeugnisnote oder einen passenden Beendigungszeitpunkt – oder wir kämpfen für den Erhalt Ihres Arbeitsplatzes.
  • Durchsetzung Ihrer Ansprüche
    Wir machen sämtliche Entgelt-, Urlaubs-, Überstunden- und Zeugnisansprüche geltend und prüfen Ausschlussfristen sowie Verjährungsrisiken.

Häufige Fehler und Risiken für Arbeitnehmer

  • Klagefrist verpasst:
    Nach drei Wochen gilt die Kündigung als wirksam – unabhängig von ihrer Rechtmäßigkeit.
  • Keine Meldung bei der Arbeitsagentur:
    Es drohen Sperrzeiten oder Kürzungen des Arbeitslosengeldes.
  • Arbeitsleistung nicht angeboten:
    Ohne nachweisbares Angebot können Vergütungsansprüche entfallen.
  • Ansprüche nicht rechtzeitig geltend gemacht:
    Ausschlussfristen führen oft zum Verlust von Restlohn, Überstunden oder Urlaubsabgeltung.
  • Falsche Annahmen bei Abfindungen:
    Es besteht kein gesetzlicher Anspruch – Abfindungen müssen verhandelt werden.

Kontakt & nächste Schritte

Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, sollten Sie keine Zeit verlieren. Die wichtigsten Fristen beginnen sofort mit Zugang des Kündigungsschreibens. Wir unterstützen Sie kurzfristig, kompetent und mit klarer Strategie.

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, damit wir Ihre Kündigung prüfen und für Sie die bestmögliche Lösung – Weiterbeschäftigung, Abfindung oder gerichtliche Klärung – erreichen können. Bereits ein erstes Beratungsgespräch gibt Ihnen Klarheit über Ihre Rechte und Handlungsmöglichkeiten.

FAQ: Häufige Fragen zur Kündigung

Sie müssen innerhalb von drei Wochen ab Zugang Kündigungsschutzklage erheben. Nach Ablauf der Frist gilt die Kündigung als wirksam – auch wenn sie rechtswidrig ist.

Nein. Kündigungen müssen gemäß § 623 BGB schriftlich erfolgen, mit Originalunterschrift. Elektronische Formate sind unwirksam.

Ja. Eine Arbeitsunfähigkeit schützt nicht vor dem Zugang einer Kündigung. Die Klagefrist läuft trotzdem.

Grundsätzlich nein. Abfindungen entstehen meist durch Verhandlungen oder Vergleiche im Kündigungsschutzprozess.

Ja. Spätestens drei Tage nach Kenntnis der Kündigung müssen Sie sich arbeitsuchend melden, sonst droht eine Sperrzeit.