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Abfindung trotz außerordentlicher Kündigung, eine Angestellte hat die Kündigung erhalten

Abfindung trotz außerordentlicher Kündigung? Wann sich eine Kündigungsschutzklage lohnt

Abfindung trotz außerordentlicher Kündigung, eine Angestellte hat die Kündigung erhalten

Abfindung trotz außerordentlicher Kündigung? Wann sich eine Kündigungsschutzklage lohnt

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Eine außerordentliche Kündigung trifft Arbeitnehmer häufig völlig unvorbereitet. Der Arbeitgeber wirft ein schwerwiegendes Fehlverhalten vor und beendet das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung. Viele Betroffene gehen deshalb davon aus, dass eine Abfindung trotz außerordentlicher Kündigung ausgeschlossen ist und jede Chance auf eine finanzielle Kompensation verloren geht.

Das ist jedoch ein weit verbreiteter Irrtum. In diesem Beitrag erfahren Sie, warum Ihre Chancen auf eine finanzielle Entschädigung oft besser stehen als gedacht und wie Sie Ihre Ansprüche durchsetzen.

Warum lohnt sich eine Kündigungsschutzklage trotz fristloser Kündigung?

Auch nach einer außerordentlichen Kündigung kann eine Kündigungsschutzklage unter Umständen zu einer Abfindung führen. Zwar besteht grundsätzlich kein gesetzlicher Anspruch auf eine solche. In der arbeitsgerichtlichen Praxis enden jedoch zahlreiche Verfahren mit einem Vergleich, in dem sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung einigen.

Gerade weil eine außerordentliche Kündigung rechtlich besonders hohe Anforderungen erfüllen muss, verfügen Arbeitnehmer häufig über eine bessere Verhandlungsposition, als sie zunächst vermuten. Viele außerordentliche Kündigungen sind als solche unwirksam.

Wann ist eine außerordentliche Kündigung überhaupt wirksam?

Eine außerordentliche Kündigung setzt nach § 626 BGB einen wichtigen Grund voraus. Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass ihm die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses selbst bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann. Die Anforderungen der Arbeitsgerichte hieran sind sehr hoch.

Arbeitgeber können nicht jedes Fehlverhalten sofort fristlos bestrafen. Oft scheitert eine außerordentliche Kündigung schon daran, dass der Arbeitgeber den Sachverhalt nicht ausreichend aufklärt. Viele Betroffene fragen sich daher: Kann mein Arbeitgeber mich überhaupt ohne Abmahnung fristlos kündigen?

Grundsätzlich gilt: Bei steuerbarem Verhalten, etwa wiederholten Pflichtverletzungen oder Leistungsdefiziten, also solchen Verhaltensweisen, die bewusst gesteuert werden können, ist vor einer außerordentlichen Kündigung regelmäßig zunächst eine Abmahnung erforderlich. Ist jedoch bereits von vornherein erkennbar, dass auch eine Abmahnung keine Verhaltensänderung bewirken würde oder wiegt das Fehlverhalten besonders schwer, kann ausnahmsweise auf eine vorherige Abmahnung verzichtet werden.

Abfindung trotz außerordentlicher Kündigung, Angestellte, die ihre Kündigung in ihren Händen hält

Wie ist die Regelung bei Arbeitszeitbetrug?

Dies gilt insbesondere dann, wenn der Arbeitnehmer nicht berechtigterweise darauf vertrauen durfte, vor Ausspruch einer Kündigung zunächst abgemahnt zu werden. Typische Beispiele sind Arbeitszeitbetrug, tätliche Angriffe oder schwerwiegende Beleidigungen. Ob eine fristlose Kündigung ohne Abmahnung wirksam ist, muss deshalb stets anhand der konkreten Umstände geprüft werden.

Grundsätzlich gilt jedoch: Liegt tatsächlich ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung vor, der den hohen Anforderungen der Rechtsprechung genügt, ist eine vorherige Abmahnung regelmäßig entbehrlich.

Warum zahlen Arbeitgeber trotz fristloser Kündigung häufig eine Abfindung?

Viele Arbeitgeber sprechen eine außerordentliche Kündigung in der Erwartung aus, dass Arbeitnehmer die Entscheidung akzeptieren oder um maximalen Druck auf den Arbeitnehmer auszuüben. Kommt es jedoch zu einer Kündigungsschutzklage, verändert sich die Ausgangslage. Der Arbeitgeber trägt vor Gericht die Darlegungs- und Beweislast für den Kündigungsgrund.

Gelingt ihm dies nicht, besteht das Arbeitsverhältnis fort. Zusätzlich können erhebliche Annahmeverzugslohnansprüche entstehen, wenn der Arbeitnehmer während des Verfahrens nicht beschäftigt wurde. Diese wirtschaftlichen Risiken führen häufig dazu, dass Arbeitgeber eine vergleichsweise Einigung bevorzugen.

Die Abfindung dient dann dazu, den Rechtsstreit endgültig zu beenden und Planungssicherheit für beide Seiten zu schaffen.

Außerordentliche Kündigung ohne Abfindung: Wann lohnt sich eine Kündigungsschutzklage?

Eine Kündigungsschutzklage lohnt sich insbesondere dann, wenn Zweifel an der Wirksamkeit der außerordentlichen Kündigung bestehen. Dies ist in den meisten Fällen der Fall, insbesondere wenn der Kündigungssachverhalt nicht ausreichend bewiesen werden kann, die Zwei-Wochen-Frist des § 626 Abs. 2 BGB versäumt wurde oder der Betriebsrat fehlerhaft angehört wurde.

Selbst wenn die Erfolgsaussichten nicht eindeutig sind, verbessert die Klage häufig die Verhandlungsposition erheblich, da sie Ungewissheit und Unsicherheit beim Arbeitgeber erzeugt. In der Praxis endet ein Großteil der Kündigungsschutzverfahren mit einem gerichtlichen Vergleich und einer Abfindungszahlung.

Abfindung nach Kündigungsschutzklage oder Abfindung bei Aufhebungsvertrag?

Viele Arbeitnehmer fragen sich, ob sie besser eine Kündigungsschutzklage erheben oder direkt einen Aufhebungsvertrag unterschreiben sollten. Wer sich schon vor einer Kündigung einvernehmlich trennen möchte, profitiert oft von einer Abfindung per Aufhebungsvertrag. Nach einer außerordentlichen Kündigung besteht diese Verhandlungssituation jedoch häufig nicht mehr.

Gerade dann schafft erst die Kündigungsschutzklage den notwendigen Verhandlungsdruck, um überhaupt eine angemessene Abfindung zu erreichen. In vielen Fällen fällt die wirtschaftliche Lösung nach Erhebung der Klage günstiger aus als das erste Angebot des Arbeitgebers. Ob eine Abfindung bei Aufhebungsvertrag oder ein gerichtlicher Vergleich die bessere Lösung darstellt, hängt stets von den Umständen des Einzelfalls ab.

Dabei sollte berücksichtigt werden, dass der Abschluss eines Aufhebungsvertrags regelmäßig eine Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld auslösen kann. Allerdings kann eine Sperrzeit auch dann eintreten, wenn der Arbeitnehmer durch ein arbeitsvertragswidriges Verhalten Anlass für eine außerordentliche Kündigung gegeben hat. Die konkreten sozialversicherungsrechtlichen Folgen sollten vor einer einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses daher sorgfältig geprüft werden.

Wie hoch kann eine Abfindung trotz außerordentlicher Kündigung ausfallen?

Eine verbindliche gesetzliche Berechnungsformel existiert ebenso wenig wie ein allgemeiner gesetzlicher Anspruch auf die Zahlung einer Abfindung. Ob und in welcher Höhe eine Abfindung gezahlt wird, hängt vielmehr von den Umständen des Einzelfalls sowie der Verhandlungsposition der Parteien ab. Häufig orientieren sich die Parteien an der Faustformel von einem halben Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr.

Tatsächlich hängt die Höhe einer Abfindung jedoch von zahlreichen Faktoren ab und kann häufig deutlich höher ausfallen. Wichtig sind insbesondere die Erfolgsaussichten der Klage, die Dauer der Betriebszugehörigkeit, die Höhe der Vergütung, das Prozessrisiko des Arbeitgebers und die Bereitschaft beider Seiten zu einer schnellen Einigung.

Welche Kosten entstehen für einen Anwalt bei einer Kündigungsschutzklage?

Viele Arbeitnehmer zögern mit einer Klage, weil sie die Kosten für einen Anwalt bei einer Kündigungsschutzklage fürchten. Tatsächlich gilt vor dem Arbeitsgericht in der ersten Instanz eine Besonderheit: Jede Partei trägt ihre Anwaltskosten stets selbst – unabhängig davon, wer den Prozess gewinnt.

Wie hoch die Kosten für einen Anwalt bei einer Kündigungsschutzklage ausfallen, richtet sich regelmäßig nach dem Streitwert und der Vergütungsvereinbarung mit dem Rechtsanwalt. Verfügt der Arbeitnehmer über eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrechtsschutz, übernimmt diese häufig die Anwaltskosten, abzüglich einer vereinbarten Selbstbeteiligung.

Gerade bei einer außerordentlichen Kündigung greift es zu kurz, nur auf die Kosten zu blicken. Eine rechtliche Beratung kann sehr wichtig sein, um eine angemessene Abfindung zu verhandeln, die Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist sicherzustellen und mögliche negative Folgen für den Bezug von Arbeitslosengeld zu reduzieren. Angesichts dieser möglichen finanziellen Auswirkungen geht es daher nicht selten um erhebliche wirtschaftliche Werte.

Die Drei-Wochen-Frist ist einzuhalten

Wer sich gegen eine Kündigung wehren möchte, muss schnell handeln. Dies gilt auch für die außerordentliche Kündigung. Innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung muss beim zuständigen Arbeitsgericht Klage eingereicht werden.

Nach Ablauf dieser Frist gilt die Kündigung als wirksam, selbst dann, wenn erhebliche rechtliche Zweifel bestanden hätten. Deshalb sollte unmittelbar nach Erhalt einer fristlosen Kündigung eine arbeitsrechtliche Prüfung erfolgen.

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Fazit: Eine fristlose Kündigung bedeutet nicht das Ende aller Ansprüche

Eine außerordentliche Kündigung schließt eine Abfindung keineswegs aus. Im Gegenteil: Gerade weil die Anforderungen an eine fristlose Kündigung hoch sind, verbessert eine Kündigungsschutzklage häufig die Ausgangslage des Arbeitnehmers erheblich. Wichtig ist, die kurze Klagefrist einzuhalten, die Erfolgsaussichten frühzeitig prüfen zu lassen und die Verhandlungen strategisch zu führen.

FAQ: Häufig gestellte Fragen zur Abfindung trotz außerordentlicher Kündigung

Ein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung besteht grundsätzlich nicht. Dennoch kann auch nach einer außerordentlichen Kündigung eine Abfindung erzielt werden. Häufig einigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Rahmen einer Kündigungsschutzklage auf einen Vergleich, um das Prozessrisiko zu vermeiden und das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung trotz außerordentlicher Kündigung zu beenden.

Eine Kündigungsschutzklage kann sich insbesondere dann lohnen, wenn Zweifel an der Wirksamkeit der fristlosen Kündigung bestehen. Da die Anforderungen an eine außerordentliche Kündigung hoch sind, bestehen häufig gute Verhandlungsmöglichkeiten. Die Klage kann die Position des Arbeitnehmers deutlich verbessern und die Grundlage für eine Abfindungsvereinbarung schaffen.

Eine fristlose Kündigung ohne Abmahnung ist möglich. Grundsätzlich muss der Arbeitgeber bei steuerbarem Fehlverhalten zunächst eine Abmahnung aussprechen. Wenn das Fehlverhalten allerdings besonders schwer wiegt oder eine Verhaltensänderung nicht zu erwarten ist, kann eine außerordentliche Kündigung ohne vorherige Abmahnung gerechtfertigt sein.

Die Kosten für einen Anwalt bei einer Kündigungsschutzklage hängen insbesondere vom Streitwert und der individuellen Vergütungsvereinbarung ab. Vor dem Arbeitsgericht trägt in der ersten Instanz jede Partei die eigenen Anwaltskosten selbst. Besteht eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrechtsschutz, übernimmt diese häufig die Kosten abzüglich einer möglichen Selbstbeteiligung. Die Kosten sind also regelmäßig überschaubar.

Ob eine Abfindung bei Aufhebungsvertrag oder ein gerichtlicher Vergleich die bessere Lösung darstellt, hängt vom Einzelfall ab. Ein Aufhebungsvertrag kann zwar eine schnelle und einvernehmliche Beendigung ermöglichen, birgt jedoch häufig das Risiko einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Allerdings kann auch nach einer fristlosen Kündigung eine Sperrzeit drohen.

Ihr Ansprechpartner

Marcel

Dietl

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Wirtschaftsmediator

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