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BEM im Unternehmen

BEM im Unternehmen – Arbeitgeberpflichten, Ablauf und Dokumentation

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Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist als gesetzliche Arbeitgeberpflicht in § 167 Abs. 2 SGB IX geregelt. Es verpflichtet Arbeitgeber, aktiv zu werden, wenn Beschäftigte innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind. Dabei handelt es sich nicht um eine bloße Formalität, sondern um ein strukturiertes Präventionsverfahren mit klarer Zielrichtung. Erfahren Sie in diesem Beitrag, welche rechtlichen Rahmenbedingungen und praktischen Anforderungen beim BEM im Unternehmen zu beachten sind, welche typischen Fehler Arbeitgeber vermeiden sollten und warum eine frühzeitige rechtliche Begleitung durch mfe Rechtsanwälte dabei hilft, Risiken zu minimieren und rechtssichere Lösungen zu entwickeln.

Welchen Zweck erfüllt das BEM im Unternehmen und welche rechtliche Bedeutung hat es?

Zweck des BEM ist es, gemeinsam mit dem betroffenen Mitarbeitenden zu klären, wie die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden und einer erneuten Erkrankung vorgebeugt werden kann. Es geht somit um Beschäftigungssicherung und Gesundheitsprävention zugleich. Das Verfahren verfolgt einen individuellen Ansatz: Nicht die Diagnose steht im Mittelpunkt, sondern die Frage, welche arbeitsplatzbezogenen Faktoren zur Erkrankung beigetragen haben könnten und welche Anpassungen geeignet sind, die Arbeitsfähigkeit langfristig zu stabilisieren.

Rechtliche Bedeutung des BEM

Rechtlich ist das BEM zudem von erheblicher Bedeutung im Kontext krankheitsbedingter Kündigungen. Zwar ist die Durchführung keine formelle Wirksamkeitsvoraussetzung für eine krankheitsbedingte Kündigung. Allerdings verlangt die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung vom Arbeitgeber eine sorgfältige Prüfung milderer Mittel. Ein ordnungsgemäß durchgeführtes BEM kann dabei als Nachweis dienen, dass der Arbeitgeber vor Ausspruch einer krankheitsbedingten Kündigung alternative Beschäftigungsmöglichkeiten ernsthaft geprüft hat.

Organisation und Ablauf des BEM im Unternehmen

Ein professionelles, betriebliches Eingliederungsmanagement erfordert klare Strukturen. Gerade im Rahmen von BEM in großen Unternehmen ist es unerlässlich, Zuständigkeiten klar und verbindlich zu definieren. In der Praxis koordiniert häufig das HR das Verfahren, während Führungskräfte, Betriebsrat, Schwerbehindertenvertretung oder Betriebsarzt einbezogen werden können. Entscheidend ist, dass bereits von Beginn hervorgehoben wird, dass die Teilnahme des Arbeitnehmers am BEM-Verfahren freiwillig ist. Zudem sollte das Verfahren transparent ausgestaltet sein, damit es für alle Beteiligten nachvollziehbar abläuft.

Der Ablauf beginnt regelmäßig mit einem formellen Einladungsschreiben. Dieses muss den Mitarbeitenden über Zweck, Ablauf, Beteiligte, Datenschutz und Freiwilligkeit informieren. Bereits hier zeigt sich die Bedeutung einer rechtssicheren Gestaltung: Unklare oder unvollständige Informationen können später die Wirksamkeit des gesamten Verfahrens in Frage stellen.

Wie läuft das BEM-Gespräch ab und worauf muss der Arbeitgeber achten?

Im Anschluss folgt das BEM-Gespräch als Kernstück des Verfahrens. Ziel ist es, gemeinsam mit Arbeitnehmer und Arbeitgeber betriebliche Belastungsfaktoren zu identifizieren und Lösungsansätze zu entwickeln. Die Gesprächsführung sollte von Seiten des Arbeitgeber wertschätzend, lösungsorientiert und strukturiert erfolgen. An dem Gespräch teilnehmende Führungskräfte sollten hierbei sensibilisiert sein, keine unzulässigen Fragen zu Diagnosen oder konkreten Krankheitsursachen zu stellen.

Stattdessen steht die arbeitsplatzbezogene Perspektive im Vordergrund: Welche Tätigkeiten bereiten Schwierigkeiten? Welche organisatorischen oder technischen Anpassungen sind möglich?

BEM im Unternehmen: Datenschutz und Dokumentation (Audit)

Ein zentraler Aspekt des BEM ist der Datenschutz. Gesundheitsdaten gehören zu den besonders sensiblen personenbezogenen Daten im Sinne der DSGVO. Ihre Verarbeitung ist nur unter engen Voraussetzungen zulässig. Arbeitgeber müssen daher sicherstellen, dass nur erforderliche Informationen erhoben und diese getrennt von der Personalakte aufbewahrt werden.

Die Dokumentation des BEM erfüllt mehrere Funktionen. Zum einen dient sie der Nachvollziehbarkeit interner Entscheidungen. Zum anderen kann sie im Streitfall als Beleg für die ordnungsgemäße Durchführung des BEM-Verfahrens herangezogen werden. Dabei gilt: Es sollten keine medizinischen Details dokumentiert werden, sondern ausschließlich organisatorische Maßnahmen, Gesprächsinhalte in abstrahierter Form sowie vereinbarte Schritte.

Eine auditfähige Dokumentation bedeutet, dass der Prozess später überprüfbar ist. Gerade in größeren Unternehmen empfiehlt sich die Implementierung standardisierter Prozesse, Checklisten und Dokumentationsvorlagen.

Welche Ergebnisse können sich aus einem BEM-Verfahren ergeben?

Im Rahmen des BEM können konkrete Maßnahmen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart werden, um die betrieblichen Belastungsfaktoren des Arbeitnehmers zu reduzieren. Typische Maßnahmen können die Anpassung des Arbeitsplatzes, ergonomische Verbesserungen, technische Hilfsmittel, flexible Arbeitszeitmodelle, Homeoffice-Regelungen oder eine stufenweise Wiedereingliederung sein.

Wichtig ist, dass das die Maßnahmen individuell ausgestaltet werden. Pauschale Lösungen werden dem präventiven Charakter des BEM nicht gerecht. Ebenso entscheidend ist die regelmäßige Überprüfung der Wirksamkeit. HR übernimmt hier häufig eine koordinierende Rolle, dokumentiert Fortschritte und passt Maßnahmen bei Bedarf an.

Ist eine Teilnahme am BEM-Verfahren auch während der Arbeitsunfähigkeit möglich?

Die Teilnahme am BEM ist freiwillig. Diese Freiwilligkeit ist zwingend zu beachten und klar zu kommunizieren. Mitarbeitende dürfen nicht unter Druck gesetzt werden. Auch während einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit ist eine Teilnahme grundsätzlich möglich, sofern sie gesundheitlich zumutbar ist.

Welche Rolle haben HR und Führungskräfte im BEM-Verfahren?

HR nimmt im BEM eine Schlüsselrolle ein. Neben der organisatorischen Steuerung des BEM-Verfahrens übernimmt es meist auch die Schulung von Führungskräften. Denn diese sind häufig erste Ansprechpartner für erkrankte Mitarbeitende und prägen maßgeblich die Wahrnehmung des Verfahrens.

Ein erfolgreiches BEM setzt Vertrauen voraus. Mitarbeitende müssen sicher sein, dass ihre Angaben nicht gegen sie verwendet werden. Eine offene Unternehmenskultur und klare Kommunikation sind daher essenziell.

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Fazit: BEM im Unternehmen als strategisches Instrument: Rechtssicher, strukturiert und nachhaltig wirksam

Das BEM ist weit mehr als eine gesetzliche Pflicht. Es ist ein strategisches Instrument zur Mitarbeiterbindung, Gesundheitsförderung und Risikominimierung. Zudem schützt ein strukturiertes, transparentes und datenschutzkonformes Verfahren sowohl Mitarbeitende als auch Arbeitgeber.

Fehler im Ablauf oder in der Dokumentation können insbesondere im Zusammenhang mit krankheitsbedingten Kündigungen erhebliche rechtliche Konsequenzen haben. Umso wichtiger ist eine sorgfältige Vorbereitung, klare Verantwortlichkeiten und eine konsequente Umsetzung vereinbarter Maßnahmen.

FAQ: Häufig gestellte Fragen rund um das Thema BEM im Unternehmen

BEM bedeutet Betriebliches Eingliederungsmanagement und es unterstützt Sie dabei, nach längerer Krankheit sicher in den Arbeitsalltag zurückzukehren. Ihr Arbeitgeber prüft gemeinsam mit Ihnen, welche Maßnahmen sinnvoll sind, damit Sie dauerhaft gesund arbeiten können.

Die Durchführung eines BEM-Verfahrens ist einem Arbeitnehmer anzubieten, wenn dieser im Laufe von zwölf Monaten länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig erkrankt war. Gezählt werden hierbei dabei alle Tage der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit, unabhängig davon, ob die Arbeitsunfähigkeit durch einen Arzt festgestellt wurde oder nicht. Auch Zeiten einer medizinischen Rehabilitation werden mitgerechnet, soweit in dieser Zeit eine Arbeitsunfähigkeit bestand.

Nein, der Arbeitnehmer muss im BEM-Verfahren die medizinischen Gründe der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit oder der bestehenden gesundheitlichen Einschränkungen nicht mitteilen.

Die Umsetzung von im BEM abgesprochenen Maßnahmen kann nur mit Zustimmung des Arbeitnehmers erfolgen. Zudem können Arbeitnehmer und Arbeitgeber die abgesprochenen Maßnahmen jederzeit übereinstimmend beenden. Eine einseitige arbeitnehmerseitige Ablehnung von vorab vereinbarten Maßnahmen durch den Arbeitnehmer kann allerdings Auswirkungen auf seine Erfolgsaussichten bei einem gerichtlichen Vorgehen gegen eine krankheitsbedingte Kündigung haben. 

Sollten sich Maßnahmen als unzureichend erweisen, können diese beendet und das BEM-Verfahren wieder aufgenommen werden.

Ein BEM-Gespräch hilft Ihnen, Lösungen zu finden, weil Sie offen über Belastungen und Unterstützungsmöglichkeiten sprechen. Es entstehen keine negativen arbeitsrechtlichen Folgen, sondern konkrete Schritte, die Ihre Gesundheit stabilisieren sollen.

Das BEM ist ein strukturiertes Verfahren, das nach längerer Arbeitsunfähigkeit startet und gemeinsam passende Maßnahmen entwickelt. Die Wiedereingliederung ist eine konkrete Maßnahme innerhalb oder außerhalb des BEM, bei der Sie schrittweise in Ihren Job zurückkehren.

Die Teilnahme am BEM ist für Sie freiwillig, obwohl Ihr Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet ist, es anzubieten. Sie entscheiden selbst, ob Sie teilnehmen möchten, damit Sie aktiv an einer passenden Lösung mitwirken können.