Die Zusammenarbeit mit freien Mitarbeitern gehört zur Personalstrategie vieler Unternehmen. Das bringt zwar durchaus Vorteile, aber gleichzeitig auch das Risiko der sogenannten Scheinselbstständigkeit mit sich. Durch die Einstufung von selbstständigen Auftragnehmern als Arbeitnehmer können sowohl finanzielle als auch strafrechtliche Konsequenzen entstehen. Im Folgenden erläutern wir die wichtigsten Punkte, die Sie zu diesem Thema kennen sollten.
Warum ist das Statusfeststellungsverfahren der DRV für Unternehmen wichtig?
Gemäß § 28p SGB IV prüfen die Träger der Rentenversicherung mindestens alle 4 Jahre, ob die Arbeitgeber ihren Meldepflichten und Beitragszahlungen vollumfänglich nachkommen. Diese Prüfung kann jedoch auch in kürzeren Abständen vorgenommen werden und zur Aufdeckung von Ungereimtheiten führen.

Wenn dabei beispielsweise festgestellt wird, dass eine Scheinselbstständigkeit vorlag, drohen dem Unternehmen hohe Beitragsnachforderungen sowie Säumniszuschläge und eventuelle Bußgelder.
Ein weiterer Grund für die zunehmende Wichtigkeit des Statusfeststellungsverfahrens ist die immer höhere Anzahl von Freelancern, mit denen Unternehmen verschiedener Branchen zusammenarbeiten, weshalb auch die Bedeutung einer rechtssicheren Vertragsgestaltung steigt. Der Vertrag sowie die Durchführung der Zusammenarbeit sind maßgeblich für die Einstufung einer selbstständigen Tätigkeit.
Einen besonders hohen Stellenwert nimmt dabei die strafrechtliche Relevanz ein, denn wenn das Unternehmen die Sozialversicherungsbeiträge nicht ordnungsgemäß abführt, kann dies den Straftatbestand des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt gem. § 266a StGB erfüllen. Das Strafmaß liegt in diesem Fall bei einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren oder einer Geldstrafe.
Beispiel: BGH-Urteil vom 2. Dezember 2008 (Az. 1 StR 416/08)
Ein Trockenbau-Unternehmer beschäftigte die überwiegende Zahl der Mitarbeiter „schwarz“ und führte die Lohnsteuern und Sozialversicherungsbeiträge nicht ab. Zusätzlich gab er seine Umsatzerlöse nicht in der Umsatzsteuererklärung an, um die Abführung der Umsatzsteuer auf die Leistung der illegal beschäftigten Arbeitnehmer zu vermeiden. Er wurde daraufhin in 43 (nach Revision 33) Fällen wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt sowie wegen Steuerhinterziehung in 48 Fällen und Beihilfe zur Steuerhinterziehung in 4 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und elf Monaten verurteilt.
Wann liegt nach § 7 SGB IV eine Beschäftigung vor?
Die Definition beziehungsweise Abgrenzung der Beschäftigung von einer selbstständigen Arbeit ergibt sich aus dem Sozialgesetzbuch (SGB), viertes Buch. Gemäß § 7 SGB IV sind die wichtigsten Merkmale einer Beschäftigung die Weisungsgebundenheit sowie die Eingliederung in die Organisation. Hinzu kommt die Einhaltung fester Arbeitszeiten und/oder Arbeitsorte sowie die Nutzung der betrieblichen Infrastruktur, also Arbeitsplätze, Firmenhardware oder Ähnliches.
Beispiel: BGH-Beschluss vom 11. August 2011 (Az. 1 StR 295/11) zur Unmöglichkeit der Beitragsentrichtung bei illegalen Beschäftigungsverhältnissen beim betrugsähnlichen Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt.
Warum ist anwaltliche Beratung zur Vermeidung von Scheinselbstständigkeit so wichtig?
Die sozialversicherungsrechtliche Bewertung hängt von verschiedenen Einzelfaktoren ab. Oft können schon kleine Vertragsdetails die rechtliche Einordnung der Tätigkeit beeinflussen. Im Statusfeststellungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung werden daher vor allem die Verträge, aber auch die tatsächliche Durchführung der Zusammenarbeit genau geprüft.
Sozialversicherungsrechtliche Bewertung
prüfen
Realität
erkennen
absichern
Fehler in der Vertragsgestaltung können schnell zu hohen Beitragsnachforderungen führen, weshalb eine kompetente und präventive Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeits- und Sozialversicherungsrecht eine wichtige Maßnahme zur Risikominimierung darstellt.
Wir unterstützen Unternehmen dabei, Scheinselbstständigkeit zu vermeiden und rechtssichere Freelancer-Verträge zu gestalten.
Welche Rolle spielt die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung?
Bei der sogenannten „Clearingstelle“ handelt es sich um die zentrale Instanz für das Statusfeststellungsverfahren. Hier können sowohl Unternehmer als auch Auftragnehmer gem. § 7 a SGB IV schriftlich oder elektronisch einen Antrag auf die Feststellung zum Erwerbsstatus stellen.
Die Clearingstelle prüft im Rahmen des Feststellungsverfahrens zunächst den Vertrag und dann die tatsächliche Zusammenarbeit von Auftraggeber und Auftragnehmer. Bei der Entscheidung, ob eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder eine selbstständige Tätigkeit vorliegt, werden die Gesamtumstände gewürdigt. Das Ergebnis erhalten die Betroffenen schließlich schriftlich oder auf digitalem Wege mitgeteilt. Die getroffene Entscheidung ist jedoch für alle Sozialversicherungsträger verbindlich.
Welche Risiken entstehen durch einen fehlerhaften Freelancer-Vertrag – und warum ist anwaltliche Beratung erforderlich?
Durch einen fehlerhaften Vertrag ergeben sich verschiedene Probleme, die sich durch eine kompetente anwaltliche Beratung vermeiden lassen:
- Nachzahlung der Sozialversicherungsbeiträge sowie Bußgelder
- Haftungs- und Gewährleistungsrisiko
- Vergütungs- oder Leistungsunklarheiten durch ungenaue Verträge
- Standardverträge für Freelancer sind oft nachteilig
Wie sollte ein freier Mitarbeiter-Vertrag gestaltet sein, um Scheinselbstständigkeit zu vermeiden?
Um einen rechtssicheren Vertrag mit freien Mitarbeitern zu gestalten, müssen mehrere wichtige Elemente enthalten sein. Einerseits sollte der Vertrag eine klare, projektbezogene Leistungsbeschreibung enthalten, die eindeutig als Projekt und nicht als dauerhafte Leistung bezeichnet wird.
Verzichten Sie außerdem auf umfassende Weisungsrechte, die ein Anzeichen für eine angestellte Beschäftigung sein können. Auch die feste Integration in die Arbeitsabläufe des Unternehmens sollte im Vertrag nicht geregelt werden. Damit wird deutlich, dass die Freelancer unabhängig arbeiten. Berücksichtigen Sie darüber hinaus auch das unternehmerische Risiko des Auftragnehmers, da Selbstständige dieses selbst tragen müssen.
Warum ist anwaltliche Beratung bei Freelancer-Verträgen so ausschlaggebend?
Eine professionelle Beratung unterstützt Unternehmen bei der Prüfung und Gestaltung rechtssicherer Verträge für freie Mitarbeiter. Dabei wird insbesondere die Zusammenarbeit bewertet, um Hinweise auf eine mögliche Scheinselbstständigkeit zu vermeiden.

Ein Anwalt unterstützt das Unternehmen zudem bei den Statusfeststellungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung. Nicht zuletzt werden auch Fremdgeschäftsführer rechtlich korrekt eingeordnet.
Welche Kriterien nennt Paragraph 7 SGB IV für eine Beschäftigung?
Das wichtigste Kriterium besagt laut § 7 SGB IV in Absatz 1:
„Beschäftigung ist die nicht selbstständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Anhaltspunkte für eine Beschäftigung sind eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers.“
Hinzu kommen feste Arbeits- und Urlaubszeiten. Selbst der Erwerb beruflicher Kenntnisse oder Fertigkeiten zählt lt. Absatz 2 als Beschäftigung. Die Einhaltung der Kriterien ist essenziell, da andernfalls das Risiko der Scheinselbstständigkeit besteht, das mit hohen Nachforderungen von Sozialversicherungsbeiträgen sowie möglichen Säumniszuschlägen einhergeht. Dazu kommen die Haftungsrisiken für das Unternehmen.
Welche Besonderheiten gelten für Fremdgeschäftsführer in der Sozialversicherung?
Auch bei Fremdgeschäftsführern ist die Einordnung für die Sozialversicherung prüfungsrelevant und gestaltet sich oft überaus komplex. Fremdgeschäftsführer gelten nicht automatisch als selbstständig und von der Sozialversicherung befreit; stattdessen spielen hier die Beteiligungsverhältnisse eine wesentliche Rolle. Gerade in diesen Fällen kann ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung hilfreich sein.
Wie lässt sich Scheinselbstständigkeit durch die Vertragsgestaltung in unserer Kanzlei vermeiden?
Wir unterstützen Unternehmen bei der rechtssicheren Gestaltung eines Vertrags für freie Mitarbeiter unter Berücksichtigung der Kriterien aus § 7 SGB IV. Dabei prüfen wir auch bestehende Freelancer-Verträge auf Scheinselbstständigkeit und die damit verbundenen sozialversicherungsrechtlichen Risiken.
Wir entwickeln klare Vertragsstrukturen für die Verträge freier Mitarbeiter, die eine echte unternehmerische Selbstständigkeit des Auftragnehmers abbilden. Zudem beraten und begleiten wir Sie beim Statusfeststellungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung sowie im Clearingverfahren der DRV.
Auch komplexe rechtliche Bewertungen rund um Fremdgeschäftsführer und eine projektbasierte Zusammenarbeit sind Bestandteil unseres Leistungs-Portfolios.
Wie läuft das Clearing-Verfahren bei der DRV ab?
Das Clearing-Verfahren sollte möglichst frühzeitig genutzt werden, um rechtliche Risiken zu minimieren. Das Verfahren wird durch einen Antrag bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung gestartet, die nach Antragseingang den Vertrag sowie die tatsächliche Zusammenarbeit prüft und am Ende eine verbindliche Entscheidung über den sozialversicherungsrechtlichen Status der Tätigkeit mitteilt.
Lassen Sie Ihre Vertragsstrukturen jetzt rechtlich prüfen – bevor Risiken entstehen.
Wenn Sie bereits Freelancer beschäftigen oder planen, mit freien Mitarbeitern zusammenzuarbeiten, sollten Sie sich vorab rechtliche Unterstützung einholen. Durch die professionelle Prüfung Ihrer Verträge können Sie spätere finanzielle Risiken vermeiden. Sichern Sie sich jetzt eine fundierte Beratung durch unsere erfahrenen Anwälte und lassen Sie Ihre Verträge sowie die Zusammenarbeit rechtssicher durch uns prüfen!
Fazit: Scheinselbstständigkeit vermeiden, Risiken erkennen und rechtssicher handeln
Scheinselbstständigkeit ist ein rechtlich komplexes Thema, das erhebliche strafrechtliche und finanzielle Risiken für Ihr Unternehmen beinhaltet. Daher sollten Sie auf rechtssichere Verträge und eine klare organisatorische Trennung zwischen Mitarbeitern und Freelancern achten. Auch ein Statusfeststellungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung trägt zur Sicherheit bei. Eine rechtzeitige gründliche Prüfung Ihrer Vertragsstrukturen durch einen Fachanwalt hilft, die Risiken auf ein Minimum zu reduzieren.
FAQ: Häufig gestellte Fragen zu: Scheinselbstständigkeit vermeiden und Clearing-Verfahren
Eine Scheinselbstständigkeit liegt nicht vor, wenn eine Tätigkeit unternehmerisch frei ausgeübt wird und mehrere Auftraggeber bestehen. Entscheidend ist, dass keine Weisungsgebundenheit vorliegt und ein eigenes wirtschaftliches Risiko getragen wird.
Die 5/6-Regel besagt, dass eine wirtschaftliche Abhängigkeit vorliegt, wenn mehr als fünf Sechstel des Umsatzes von einem Auftraggeber stammen. In diesem Fall steigt das Risiko der Scheinselbstständigkeit, weil keine ausreichende unternehmerische Unabhängigkeit besteht.
Die Prüfung erfolgt anhand von Kriterien wie Weisungsgebundenheit, Eingliederung in die Arbeitsorganisation und weiteren Merkmalen.
Scheinselbstständigkeit führt zu erheblichen finanziellen Risiken, da Sozialversicherungsbeiträge nachgezahlt werden müssen. Zudem drohen rechtliche Konsequenzen und strafrechtliche Risiken, wenn Beiträge nicht ordnungsgemäß abgeführt wurden.
Eine gleichzeitige Ausübung ist möglich, wenn beide Tätigkeiten klar voneinander getrennt sind und unterschiedliche Auftraggeber bestehen. Kritisch wird es jedoch, wenn eine Eingliederung in betriebliche Abläufe erfolgt und dadurch eine abhängige Beschäftigung entsteht.
Bei Verstößen drohen neben Nachzahlungen auch Bußgelder und strafrechtliche Konsequenzen. Das Strafmaß kann eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren umfassen.
Eine anwaltliche Beratung unterstützt bei der rechtssicheren Gestaltung von Verträgen und reduziert das Risiko fehlerhafter Einordnungen. Sie ist wichtig, weil sowohl die vertragliche Ausgestaltung als auch die tatsächliche Durchführung der Zusammenarbeit geprüft werden.
Das Verfahren wird bei der Clearingstelle beantragt und umfasst die Prüfung von Vertrag und gelebter Zusammenarbeit. Die Entscheidung ist für alle Sozialversicherungsträger verbindlich und schafft Klarheit über den Erwerbsstatus.
Die Vertragsgestaltung ist wichtig, weil sie die Abgrenzung zwischen selbstständiger Tätigkeit und Beschäftigung bestimmt. Klare projektbezogene Regelungen und der Verzicht auf Weisungsrechte zeigen eine echte Selbstständigkeit auf und reduzieren rechtliche Risiken.

