Wann ist eine verhaltensbedingte Kündigung in jedem Fall unwirksam?

Haben Sie in Ihrem Unternehmen einen Betriebsrat und wird dieser nicht bzw. nicht ausreichend angehört, so ist die verhaltensbedingte Kündigung in jedem Fall unwirksam. Diese kann auch nicht nachträglich geheilt werden.

Ebenfalls unwirksam ist die Kündigung eines schwerbehinderten Menschen ohne zuvor das Integrationsamt anzuhören.

Die Kündigung besonderer Personengruppen, wie Schwangere, Mitarbeiter in Elternzeit oder in Pflegezeit, schwerbehinderte Menschen und Betriebsräte bedürfen besonderer zusätzlicher Anforderungen. Werden diese nicht beachtet, so ist die Kündigung ebenfalls unwirksam.


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