Welche krankheitsbedingten Kündigungen gibt es?

Bei krankheitsbedingten Kündigungen werden folgende Unterscheidungen getroffen:

Häufige Kurzerkrankungen

Der Arbeitnehmer ist häufig während kurzer Zeiträume krank und befindet sich ständig in der Entgeltfortzahlung. Arbeitgeber, bringen hier vordass sie durch die Entgeltfortzahlungskosten und den kurzfristigen Ausfall besonders belastet sind.

Lang andauernde Erkrankungen

Eine solche Erkrankung überschreitet regelmäßig einen Zeitraum von 12 Monaten und mehr. Die Rückkehr des Arbeitnehmers ist möglich, aber ungewiss. Meist argumentiert der Arbeitgeber, dass ihm ein Abwarten auf die Rückkehr des Arbeitnehmers nicht zumutbar und daher eine Kündigung unumgänglich ist. Hier können wir Sie unterstützen!

Andauernde Leistungsunfähigkeit

Der Arbeitnehmer kann seine arbeitsvertraglich geschuldete Arbeitsleistung nicht mehr oder nicht in vollem Umfang erbringen. Der Arbeitgeber muss hierfür den Nachweis erbringen. Z.B.:der erblindende Busfahrer, der vorübergehend gelähmte Sportler, Nachtschichtuntauglichkeit.

PRAXISTIPP:

Bei den obigen Kündigungsarten gilt der Grundsatz des milderen Mittels. Hat Ihr Arbeitgeber Ihnen z.B. einen leidensgerechten Arbeitsplatz angeboten oder eine Umschulung geprüft? Wenn nein, ist der Grundsatz des milderen Mittels verletzt und die Kündigung unwirksam. Wir prüfen diese Details für Sie!


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