Was können die Gründe für eine außerordentliche (fristlose) Kündigung sein?

Der Verstoß muss so gravierend sein, dass eine weitere Zusammenarbeit nicht mehr möglich ist. Die Kündigungsfrist wird nicht abgewartet, sondern das Arbeitsverhältnis umgehend beendet. Hier ist stets zu prüfen, ob es ein milderes und damit weniger einschneidendes Mittel gegeben hätte, beispielsweise eine zuvor ausgesprochene Abmahnung.

Die außerordentliche Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis des Verstoßes ausgesprochen werden.

Beispielsfälle, in denen eine außerordentliche Kündigung im Einzelfall gerechtfertigt sein kann:

* beharrliche Arbeitsverweigerung

* schwere Beleidigung von Vorgesetzten oder des Arbeitgebers

* Drogenhandel im Betrieb

* Verstoß gegen das vertragliche Wettbewerbsverbot

* Tätlichkeiten, Übergriffe auf Kollegen und Vorgesetzte

* Diebstahl, Unterschlagung, Untreue


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